Koalition einigt sich auf Erleichterungen für erneuerbare Energien

Koalition einigt sich auf Erleichterungen für erneuerbare Energien
Das Verfassungsgericht hatte der Regierung zum Klimaschutz Hausaufgaben aufgegeben. Jetzt haben sich die Fraktionen von Union und SPD auf eine Reihe von energiepolitischen Maßnahmen geeinigt. Umweltverbände reagieren enttäuscht.

Berlin (epd). Kurz vor der Verabschiedung der Klimaschutznovelle im Bundestag haben die Koalitionsfraktionen von Union und SPD einige energiepolitische Streitpunkte ausgeräumt. Wie die Fraktionen mitteilten, sollen unter anderem alte Windkraftanlagen künftig leichter erneuert werden können und Anreize für den Ausbau von Solaranlagen geschaffen werden. Wie aus den Entwürfen hervorgeht, sollen zudem insbesondere kleine und mittlere deutsche Firmen entlastet werden, wenn sie durch den CO2-Preis zu stark benachteiligt werden.

Am Donnerstag berät das Parlament abschließend über das neue Klimaschutzgesetz, wonach bis 2030 der Treibhausgasausstoß im Vergleich zu 1990 um 65 Prozent statt wie bisher geplant um 55 Prozent sinken soll. Damit zieht der Gesetzgeber Konsequenzen aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das Änderungen am Klimaschutzgesetz verlangt hatte, damit nicht die jüngeren Generationen die Hauptlast im Kampf gegen die Erderwärmung tragen müssen.

Seit Beginn des Jahres sind in Deutschland 25 Euro pro ausgestoßener Tonne CO2 zu zahlen. Dieser Preis soll jährlich steigen und 2025 bis zu 55 Euro betragen. Als Maßnahme „zur Vermeidung von Carbon-Leakage“ durch den nationalen Emissionshandel soll laut der aktuellen Koalitionsvereinbarung der Staat einen Teil dieser Zusatzkosten für Unternehmen ausgleichen, damit die Firmen nicht ins Ausland gehen.

Um die Nutzung der Sonnenenergie zu steigern, sollen Kommunen den Angaben nach an den Einnahmen von Photovoltaik-Anlagen beteiligt werden können. Eine ähnliche Regelung gibt es bereits für die Windenergie. Außerdem verständigten sich Union und SPD auf Erleichterungen für Betreiber von Windparks: Alte Windräder sollen künftig leichter durch neue, effizientere ersetzt werden können. Bislang gab im Genehmigungsverfahren hohe bürokratische Hürden. Der Ausbau Erneuerbarer Energien insgesamt kommt nach wie vor nicht schnell genug voran, um Kohle, Erdöl und Gas ablösen zu können. Auch für den Ausbau von Wasserstofftechnologien sollen die Rahmenbedingungen verbessert werden, hieß es.

Eine Einigung über die im Mai von Union und SPD in Aussicht gestellte und anschließend von der Unionsfraktion gekippte hälftige Aufteilung der CO2-Kosten auf Vermieter und Mieter kam wie erwartet nicht mehr zustande. Es bleibt dabei, dass die Mieter den CO2-Zuschlag auf die Heizkosten allein zahlen. Der Paritätische Gesamtverband und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) kritisierten eine soziale Schieflage der Koalitions-Beschlüsse. Union und SPD hätten sich nicht auf eine Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermietern und Mieter einigen können, wohl aber auf eine Entlastung von Unternehmen. „Das ist klimaschädlich und unsozial“, erklärte der BUND-Vorsitzende Olaf Bandt. Der Linksfraktionsvorsitzende Dietmar Bartsch sprach von „einer Ohrfeige“ für Mieter und Mieterinnen.

Die Deutsche Umwelthilfe kritisiere die Pläne als „Papiertiger“. Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner bemängelte, dass „die dringend notwendige Anhebung der Ausbauziele für Erneuerbare Energien bis 2030“ nicht enthalten seien. „Es bleiben lediglich teure und zweifelhafte Förderprogramme für die Industrie, unverbindliche Ankündigungen und damit unterm Strich einfach eine schlechte Show.“