28-Jährige wegen Tötung ihrer fünf Kinder vor Gericht

28-Jährige wegen Tötung ihrer fünf Kinder vor Gericht
Anwalt fordert neues Gutachten zur Schuldfähigkeit
In Wuppertal hat der Prozess gegen eine 28 Jahre Frau aus Solingen begonnen, die im September 2020 fünf ihrer sechs Kinder ermordet haben soll. Zum Auftakt äußert sie sich nicht, einer ihrer Anwälte fordert ein neues Gutachten zur Schuldfähigkeit.

Wuppertal (epd). Mit großem Medieninteresse hat am Landgericht Wuppertal der Mordprozess gegen eine Frau aus Solingen begonnen, die fünf ihrer sechs Kinder getötet haben soll. Die Staatsanwaltschaft wirft der 28-Jährigen vor, am 3. September 2020 ihre ein bis acht Jahre alten Kinder zu Hause mit einem Medikamentenmix betäubt und dann erstickt zu haben. Die Angeklagte wollte zu Beginn der Hauptverhandlung am Montag keine Angaben machen.

Nach Angaben von Staatsanwalt Heribert Kaune-Gebhardt hatte die Mutter am Tattag eine „übliche Frühstückssituation“ ausgenutzt, um ihre fünf Kinder - drei Mädchen und zwei Jungen - mit einem Cocktail aus mehreren Medikamenten zu betäuben. Anschließend soll sie ein Kind nach dem anderen ins Badezimmer getragen haben. Dort soll sie laut Staatsanwaltschaft die Kinder entkleidet, in eine gefüllte Badewanne gelegt und erstickt haben. Dabei habe sie in heimtückischer Weise den „Dämmerzustand der Kinder“ ausgenutzt. Die Kinder hätten nur „geringfügigen Abwehrreaktionen“ zeigen können, betonte der Staatsanwalt bei der Verlesung der Anklage.

Nachdem die Angeklagte die Kinder getötet habe, soll sie sie laut Staatsanwaltschaft ins Kinderzimmer zurückgebracht und sie in ihre Betten gelegt haben. Das Motiv ist laut Anklage unklar.

Die Frau hatte sich nach der Tat offenbar umbringen wollen und in Düsseldorf vor einen Zug geworfen, sie überlebte schwer verletzt. Das älteste Kind der Familie, ein damals elfjähriger Junge, war zum Tatzeitpunkt nicht zu Hause. Er kam nach der Tat bei seiner Großmutter in Mönchengladbach unter. Die Mutter hatte im Vorfeld in Kontakt zum Jugendamt gestanden, eine Betreuung aber abgelehnt.

Die Beschuldigte sitzt in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Köln. Sie bestritt die Tat gegenüber der Polizei und erklärte, ein Maskierter sei in ihre Wohnung eingedrungen und habe die Kinder getötet. In dem Prozess lässt sie sich von drei Rechtsanwälten vertreten. Laut einem ihrer Anwälte, Thomas Seifert, beharrt sie weiterhin auf dieser Aussage.

Seifert beantragte zudem in mehreren Anträgen die Ablehnung des forensisch-psychiatrischen Gutachters, unter anderem weil der Sachverständige bei seiner Untersuchung die „Mindeststandards der Begutachtung“ nicht erfüllt habe. So sei zum Beispiel die Schuldfähigkeit der Angeklagten und eine mögliche neuronale Erkrankung der Frau in der Jugend nicht abgeklärt worden. Überdies solle ein getrenntes Ermittlungsverfahren gegen den Vater der Angeklagten eröffnet werden, weil es den Verdacht gebe, dass er seine Tochter als Minderjährige sexuell missbraucht haben soll. Die Ermittlungen zu diesem Fall müssten abgewartet werden, weil sie möglicherweise von Bedeutung für den Mordprozess in Wuppertal sein könnten, betonte Seifert.

Die Hauptverhandlung wird am Donnerstag fortgesetzt, für den Prozess sind zunächst elf Verhandlungstage bis Mitte August vorgesehen.