Einigung über Kinderrechte im Grundgesetz gescheitert

Einigung über Kinderrechte im Grundgesetz gescheitert
"Wir werden Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich verankern" - So stand es im Koalitionsvertrag von Union und SPD und kommt nun nicht mehr. Lange Verhandlungen zwischen den Koalitionspartnern und mit der Opposition brachten kein Ergebnis.

Berlin (epd). Die von der großen Koalition geplante Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz kommt in dieser Wahlperiode nach Angaben von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) nicht mehr. Wie Lambrecht am Montagabend mitteilte, sind die Verhandlungen darüber zwischen den Koalitionsfraktionen und mit der Opposition gescheitert. Als Ministerin „und auch persönlich bin ich zutiefst enttäuscht darüber“, erklärte Lambrecht. Auch Kinderrechtsorganisationen äußerten sich enttäuscht.

Die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz wurde im Koalitionsvertrag vereinbart. Lambrecht wollte in Artikel 6 der Verfassung unter anderem ergänzen, dass das Kindeswohl bei Entscheidungen künftig angemessen berücksichtigt wird. Ein von ihr vorgelegter Entwurf kam auch durchs Bundeskabinett. Über die konkreten Formulierungen wurde aber weiter gerungen. Kinderrechtsorganisationen und Grüne forderten, das Kindeswohl nicht nur „angemessen“, sondern „vorrangig“ zu berücksichtigen. Die Union fürchtete demgegenüber eine Beschneidung von Elternrechten bei einer weitgehenden Formulierung.

Für eine Grundgesetzänderung wäre eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich gewesen. Die Koalition wäre also auf Stimmen der Opposition angewiesen gewesen. Die erforderliche Mehrheit sei nur erreichbar, wenn es eine Bereitschaft zum Kompromiss in der Sache gebe, sagte Lambrecht. Daran habe es gefehlt, erklärte Lambrecht, die seit dem Ausscheiden von Franziska Giffey (SPD) aus der Bundesregierung auch Bundesfamilienministerin ist. „Unsere Kinder hätten es verdient gehabt, dass sich alle zusammenraufen und im Sinne der Sache zu einer Lösung kommen“, sagte sie.

Die an den Verhandlungen Beteiligten übten sich am Dienstag in gegenseitigen Schuldzuweisungen. Lambrecht machte Union und die Oppositionsparteien für das Scheitern verantwortlich. Die Union wiederum gab Grünen und SPD die Schuld. Überlegungen, zusätzlich zu Kinderrechten noch ein weiteres Staatsziel zu verankern, hätten den Bogen überspannt, erklärte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Union im Bundestag, Thorsten Frei (CDU). Die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Katja Suding sprach von „Blockaden insbesondere von CDU und Grünen“. Die Grünen-Co-Vorsitzende und Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock warf bei Twitter der Union vor, eine Lösung blockiert zu haben. Die Linken waren nach eigenen Angaben von den Verhandlungen ausgeschlossen worden. Die AfD hatte die Gesetzespläne ohnehin abgelehnt.

Vom Ergebnis enttäuscht äußerte sich das Aktionsbündnis Kinderrechte, dem unter anderem das Deutsche Kinderhilfswerk, der Kinderschutzbund und Unicef Deutschland angehören. „Die Corona-Pandemie hat deutlich gezeigt, dass Kinderrechte bisher zu häufig übergangen werden“, erklärte es am Dienstag: „Kinder und ihre Familien hätten mehr Kompromissbereitschaft und Rückhalt über alle Parteien hinweg verdient.“