Der 37-jährige Angeschuldigte soll im Jahr 2019 einen damals neunjährigen Jungen im Auto in einem Waldstück schwer sexuell missbraucht haben, wie die Staatsanwaltschaft am Montag in Münster mitteilte. Bei dem Jungen soll es sich um den Sohn der Lebensgefährtin des Hauptbeschuldigten handeln, die Tat habe vermutlich in dem Auto des Hauptbeschuldigten stattgefunden.
Der Mann aus Wuppertal soll laut Anklageschrift mit dem Münsteraner Hauptbeschuldigten ein Treffen vereinbart haben, bei dem der Mann Gelegenheit erhalten sollte, den Jungen zu missbrauchen. Der Mann soll zudem den Münsteraner Hauptverdächtigen aufgefordert haben, ihm ein Bild von dem unbekleideten Jungen zu schicken. Die Staatsanwaltschaft bewertet dieses angeklagte Verhalten des Angeschuldigten als Anstiftung zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern. Der Angeschuldigte habe sich bislang nicht zu den Tatvorwürfen geäußert. Über die Zulassung der Klage entscheidet das Landgericht Münster.
In dem im Juni 2020 bekanntgewordenen Münsteraner Missbrauchsfall gilt ein IT-Spezialist aus Münster als Hauptverdächtiger. Er soll den Sohn seiner Lebensgefährtin selbst missbraucht und ihn auch weiteren Komplizen zum Missbrauch überlassen haben. Angeklagt ist zudem auch die Lebensgefährtin des Mannes: Sie soll von den schweren Missbrauchshandlungen an ihrem Sohn gewusst und diese geduldet haben.
Auf den Mann aus Wuppertal stießen die Ermittler der Zentral- und Ansprechstelle Cyberkriminalität der Staatsanwaltschaft Köln, weil der Mann mit dem Hauptbeschuldigten kommuniziert habe, wie es hieß. Der Mann aus Wuppertal wurde im Februar festgenommen.
Seit Beginn der Ermittlungen im Mai 2020 hat die Staatsanwaltschaft Münster nach eigenen Angaben die zwölfte Anklageschrift erhoben. Mit dieser Anklageschrift sei in dem Gesamtsachverhalt zum gegenwärtigen Zeitpunkt der letzte Tatverdächtige angeklagt, der sich aktuell im Zusammenhang mit diesem Sachverhalt für die Staatsanwaltschaft Münster in Untersuchungshaft befinde. Bei Durchsuchungen waren Verdächtige in Niedersachsen, Hessen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen festgenommen worden.