Runder Tisch fordert Bundesgesetz für Frauenhäuser

Runder Tisch fordert Bundesgesetz für Frauenhäuser

Berlin (epd). Vertreterinnen von Bund, Ländern und Kommunen wollen die Arbeit der Frauenhäuser in Deutschland durch ein Bundesgesetz absichern. Darauf verständigte sich der Runde Tisch „Gemeinsam gegen Gewalt gegen Frauen“ am Donnerstag in Berlin. Eine solche Regelung müsse in der kommenden Legislaturperiode geschaffen werden, erklärte Bundesfrauen- und Justizministerin Christine Lambrecht (SPD). Schutz und Unterstützung in Frauenhäusern sowie der Zugang zu Beratungsstellen müsse in allen Regionen gleichermaßen gesichert sein: „Wir brauchen einen einheitlichen Rahmen für die Finanzierung der Arbeit von Frauenhäusern und ambulanten Hilfsangeboten“, erklärte Lambrecht.

Gegenwärtig fördert der Bund über ein Investitionsprogramm den Aus- und Umbau von Frauenhäusern bis 2024 mit insgesamt 120 Millionen Euro. Damit sollen die Anzahl der Plätze erhöht und mehr Einrichtungen behindertengerecht ausgebaut werden. Auch die Bundesländer und Kommunen investieren in Unterstützungsangebote für betroffene Frauen.

Im Corona-Jahr 2020 verzeichnete das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ eine Zunahme der Beratungen um 15 Prozent auf 51.400 Gespräche. Überproportional nahmen die Anfragen zu häuslicher Gewalt zu.

Der Runde Tisch soll in der kommenden Legislaturperiode fortgeführt werden. Die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen habe sich bewährt, hieß es nach der abschließenden Sitzung in dieser Legislaturperiode. Die frühere Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) hatte das Gremium 2018 ins Leben gerufen.

In Deutschland bieten bundesweit rund 350 Frauenhäuser Frauen Schutz, die sich und ihre Kinder vor gewalttätigen Partnern in Sicherheit bringen müssen. Etwa jede vierte Frau ist mindestens einmal im Leben mit körperlicher oder sexueller Gewalt ihres Partners oder Ex-Partners konfrontiert. Statistisch gesehen wird in Deutschland jeden dritten Tag eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner umgebracht.