Verband: Grundrechte müssen auch für geimpfte Heimbewohner gelten

Verband: Grundrechte müssen auch für geimpfte Heimbewohner gelten

Berlin (epd). Der BIVA-Pflegeschutzbund fordert den Bundestag auf, die Ausnahmeregelungen für Geimpfte nachzubessern. Heimbewohnerinnen und -bewohner seien von den Erleichterungen für private Treffen ausgenommen worden, kritisiert der Verband in einem Offenen Brief, der am Mittwoch an alle Bundestagsabgeordneten versandt wurde. Ihre Grundrechte würden „nach wie vor stark eingeschränkt“, obwohl sie weitgehend durchgeimpft seien.

Besuche in Pflegeeinrichtungen würden auf der Basis der Länderverordnungen weiterhin unterschiedlich geregelt und teils restriktiv beschränkt, heißt es in dem Schreiben weiter. Der Bund müsse daher in einer Bundesverordnung Lockerungen für durchgeimpfte Einrichtungen formulieren, die für alle 16 Länder verbindlich seien, fordert der BIVA-Pflegeschutzbund.

Seinem Schreiben hat der Verband Änderungsvorschläge beigefügt. Er empfiehlt, die Absätze in der vor zwei Wochen im Bundestag verabschiedeten Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung zu streichen, die Heimbewohner von den Erleichterungen für private Treffen ausnehmen.

Die Ausnahmeverordnung sieht vor, dass sich Geimpfte und Genesene untereinander unbeschränkt treffen dürfen oder bei beschränkt erlaubten Treffen mit anderen Haushalten nicht mitgezählt werden. Nach Auffassung des BIVA-Pflegeschutzbundes muss das auch für geimpfte Heimbewohnerinnen und -bewohner und ihre Besucherinnen und Besucher gelten.