Bundesinnenministerium verbietet drei Hisbollah-nahe Vereine

Bundesinnenministerium verbietet drei Hisbollah-nahe Vereine
Staatlichen Behörden ist am Mittwoch ein Schlag gegen die Terrororganisation Hisbollah gelungen. Bundesinnenminister Seehofer verbot drei Vereine, die die Hisbollah unterstützen. Es gab Durchsuchungen in mehreren Bundesländern.

Berlin (epd). Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat drei Vereine verboten, die die Terrororganisation Hisbollah finanziell unterstützt haben sollen. Das Verbot sei seit dem frühen Morgen mit Durchsuchungen in mehreren Bundesländern durchgesetzt worden, teilte des Bundesinnenministerium um Mittwoch in Berlin mit. In Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein seien 20 Gebäude durchsucht und mehrere Beweismittel beschlagnahmt worden, darunter Bargeld und Mobiltelefone. Bundesweit waren mehrere Hundert Polizeibeamte aus Bund und Ländern im Einsatz.

Laut Bundesinnenministerium handelt es sich um die Vereinigungen „Deutsche Libanesische Familie e.V.“, „Menschen für Menschen e.V.“ [Anmerkung der Redaktion: Der Verein ist nicht mit der Stiftung „Menschen für Menschen“, gegründet von Karlheinz Böhm, zu verwechseln] und „Gib Frieden e.V.“. Die Vereine seien Ersatzorganisationen des 2014 verbotenen Spendensammelvereins „Waisenkinderprojekt Libanon e.V.“. Der Bundesinnenminister hatte das „Waisenkinderprojekt“ verboten, weil der Verein zwischen 2007 und 2013 mehr als drei Millionen Euro an die Hisbollah-eigene „Shahid-Stiftung“ (deutsch: „Märtyrer-Stiftung“) gezahlt hatte. Ziel dieser Stiftung war es laut Innenministerium, Waisenkinder der Hinterbliebenen von Hisbollah-Kämpfern zu unterstützen. Dadurch habe der Verein den Kampf der schiitischen Hisbollah-Miliz gegen Israel unterstützt und damit gegen den „Gedanken der Völkerverständigung“ verstoßen.

„Wer den Terror unterstützt, wird in Deutschland nicht sicher sein“, erklärte Seehofer am Mittwochmorgen bei Twitter. „Egal in welchem Gewand seine Unterstützer in Erscheinung treten: Sie werden in unserem Land keinen Rückzugsort finden.“

Die drei jetzt verbotenen Vereine seien gegründet worden, um die verfassungswidrigen Bestrebungen des Spendensammelvereins „Waisenkinderprojekt Libanon e.V.“ weiter zu verfolgen. Dies ergebe sich sowohl aus den Aktivitäten der Vereine als auch aus deren interner Zielsetzung. Primäres Ziel der Vereine sei nicht etwa die Organisation von kulturellen oder religiösen Veranstaltungen gewesen, sondern die Akquise von Spendengeldern und Vermittlung von Patenschaften zugunsten der „Shahid-Stiftung“ der Hisbollah.