Staat musste Frauen nach Leihmutterschaft nicht als Eltern anerkennen

Staat musste Frauen nach Leihmutterschaft nicht als Eltern anerkennen

Brüssel, Straßburg (epd). Ein lesbisches Paar, das ein Kind aus einer Leihmutterschaft aufzieht, muss nicht als Elternpaar anerkannt werden. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Dienstag in einem Fall aus Island, bei dem die Frauen keine biologische Beziehung zu dem in den USA geborenen Jungen hatten. Die isländischen Behörden hatten die Anerkennung als Eltern verweigert, aber den Frauen das Kind in Pflege gegeben, ihm die isländische Staatsbürgerschaft verliehen und eine Adoption nicht ausgeschlossen. (AZ: 71552/17)

Der Junge war 2013 zur Welt gekommen und von dem verheirateten Paar mit nach Island genommen worden, nachdem die leibliche Mutter ihn wie vorher geplant freigegeben hatte, so der EGMR. Island verweigerte die Anerkennung der Frauen als Eltern, da keine von ihnen die leibliche Mutter war und Leihmutterschaft in Island verboten ist.

Durch die Entscheidung, sie als Pflegeeltern zu bestimmen und durch die Perspektive einer gemeinsamen Adoption - bis die Frauen sich später trennten -, sei dem Recht aller drei auf Schutz des Familienlebens Genüge getan worden, urteilte der EGMR. 2019, als der Fall schon in Straßburg anhängig war, lebte das Kind laut EGMR dauerhaft bei einer der Frauen und ihrer neuen Partnerin in Pflege. Die zweite Frau und ihre neue Partnerin hatten gleichberechtigten Zugang zu ihm.