Geld- und Bewährungsstrafen im Dresdner Hooligan-Prozess

Geld- und Bewährungsstrafen im Dresdner Hooligan-Prozess

Dresden (epd). Elf Jahre nach Gründung der Hooligan-Gruppe „Faust des Ostens“ sind drei Mitglieder am Dienstag in Dresden zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt worden. Das Urteil gegen die Angeklagten im Alter von 30, 31 und 37 Jahren fiel vor dem Landgericht Dresden vergleichsweise milde aus. Grund dafür war die jahrelange Verschleppung des Prozesses. Das Gericht hatte dies mit Überlastung und anderen Verfahren begründet.

Die Staatsschutzkammer sah es nun als erwiesen an, dass die bereits 2013 Angeklagten Rädelsführer einer kriminellen Vereinigung waren. Die beiden jüngeren Männer wurden zu Geldstrafen von jeweils 1.500 Euro verurteilt. Sie waren zum Tatzeitpunkt Heranwachsende, daher fand Jugendstrafrecht Anwendung. Der 37-jährige Angeklagte erhielt eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung. Alle drei hatten die Mitgliedschaft in „Faust des Ostens“ gestanden.

Die Hooligan-Gruppe war am 20. April 2010 gegründet worden. Im Sommer 2013 hatte die Staatsanwaltschaft Dresden Anklage gegen fünf Beschuldigte erhoben. Gegen zwei wurde das Verfahren inzwischen eingestellt - in einem Fall gegen Zahlung einer Geldauflage.

Die Staatsanwaltschaft hatte im aktuellen Prozess für die beiden jüngeren Angeklagten Geldauflagen von 2.000 Euro und von 1.500 Euro gefordert sowie für den 37-Jährigen eine Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung.