UN: Gesetz in Uganda ist Angriff auf Homosexuelle und andere Gruppen

UN: Gesetz in Uganda ist Angriff auf Homosexuelle und andere Gruppen

Genf (epd). Das neue „Gesetz gegen sexuelle Vergehen“ in Uganda ist den UN zufolge ein Angriff auf Homosexuelle, Prostituierte und HIV-Positive. Das Regelwerk, das das Parlament des ostafrikanischen Landes in dieser Woche verabschiedete, zementiere die Kriminalisierung dieser Menschen, sagte ein Sprecher des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte am Freitag in Genf. Das sei zutiefst beunruhigend. „Wir appellieren an Uganda, die Klauseln zu verändern, die nicht internationalen Menschenrechtsstandards entsprechen.“ Eher müsse ein Zugang gefunden werden, der Opfer unterstütze.

Man bemerke zwar bei den ugandischen Behörden die Bemühung, gegen sexuelle Gewalt vorzugehen, sagte Sprecher Rupert Colville. Aber das neue Gesetz lasse schwerwiegende Bedenken in Bezug auf die Menschenrechte aufkommen. Denn auch wenn die Haftstrafe für einvernehmlichen Sex zwischen Erwachsenen gleichen Geschlechts von lebenslänglich auf zehn Jahre reduziert wurde, würden solche Beziehungen weiter kriminalisiert.

„Stigma, Diskriminierung und Gewalt gegen Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität sind schon jetzt weitverbreitet in dem Land und werden oft ohne juristische Konsequenzen begangen, weil die Opfer zu sehr Angst haben, Angriffe anzuzeigen.“

Zudem sei man alarmiert, dass das neue Gesetz HIV-Tests für bestimmte Vergehen vorsehe, sagte Colville. Der Infektionsstatus könne dann bei einer juristischen Verfolgung als erschwerender Umstand gewertet werden. Das führe dazu, dass die Menschen Angst hätten, sich zu testen, und untergrabe den Kampf gegen HIV und Aids.

„Wir sind zudem zutiefst besorgt, dass das Gesetz für bestimmte Vergehen die Todesstrafe vorsieht, darunter, was als schwere Vergewaltigung bezeichnet wurde“, betonte Colville. Uganda vergehe damit gegen internationale Abkommen.

Auch die Definition von Vergewaltigung in dem Gesetz sieht das Hochkommissariat kritisch. Eine wichtige Klausel, wonach einer der beiden Sexualpartner vor oder während des Geschlechtsverkehrs seine Zustimmung zurückziehen kann, wurde demnach gelöscht, weil sich die Abgeordneten nicht einigen konnten. Die Kriminalisierung von Kuppelei könne zudem bewirken, dass Prostituierte im Verborgenen arbeiten müssten, was sie noch mehr in Gefahr bringe.