Berliner Mietendeckel-Härtefonds mit zehn Millionen Euro

Berliner Mietendeckel-Härtefonds mit zehn Millionen Euro
Der Berliner Senat will nach dem Mietendeckel-Debakel verhindern, dass Mieter ihre Wohnungen verlieren. Denn bei vielen drohen offenbar Nachforderungen der Vermieter.

Berlin (epd). Nach dem Aus für den Mietendeckel hat der Berliner Senat einen Härtefallfonds für Mieter von zunächst zehn Millionen Euro aufgelegt. Angesichts von zu erwartenden Mietnachforderungen durch Vermieter würden Darlehen als Liquiditätsüberbrückungen zur Verfügung gestellt, sagte Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel (Linke) am Dienstag nach der Senatssitzung. Im Einzelfall könnten Darlehen in einen nichtrückzahlbaren Zuschuss umgewandelt werden. Das Geld soll in den kommenden zehn Tagen zur Verfügung stehen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in der vergangenen Woche das Berliner Mietendeckel-Gesetz als grundgesetzwidrig gekippt. Zur Begründung wurde auf die fehlende Gesetzgebungskompetenz der Länder in Mietangelegenheiten verwiesen. In Folge des Gesetzes hatten zahlreiche Mieter in den vergangenen Monaten ihre Mietzahlungen abgesenkt. Derzeit geht der Senat von rund 40.000 Berlinern und Berlinerinnen aus, die potenziell finanzielle Unterstützung benötigen.

Scheel appellierte an die Mieter, den wegen des Mietendeckels bislang zurückgehaltenen Differenzbetrag zügig an die Vermieter zu überweisen. Es bestehe jetzt eine Nachzahlungsverpflichtung auch ohne Nachforderungen des Vermieters. Zugleich appellierte er an die Vermieter, kulante Lösungen mit den Mietern zu suchen, Stundungen zu ermöglichen oder gar auf Nachforderungen zu verzichten. Dies sei wichtig für den sozialen Frieden. Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften verzichten laut Scheel auf Rückforderungen.

Anspruchsberechtigt für die "Sicher-Wohnen-Hilfe" sind beispielsweise Einpersonenhaushalte mit einem Jahresnettoeinkommen von bis zu 33.600 Euro. Ausgezahlt werden soll das Darlehen über die Investitionsbank Berlin. Scheel rief dazu auf, die Mieterberatungen der Bezirke aufzusuchen. Zugleich verwies er auf die Informationen im Internet unter https://mietendeckel.berlin.de. Auch Bezieher von sogenannten Transferleistungen, wie etwa Wohngeldempfänger, bekommen die Zuschüsse erstattet.

Ziel sei es, Wohnungsverluste zu vermeiden, sagte Scheel weiter. Die Zahl potenziell hilfsbedürftiger Mieter setzt sich aus Haushalten mit zwischenzeitlich abgesenkten Mieten und Haushalten mit "Schattenmietverträgen" zusammen. "Schattenmieten" liegen bei Mietern vor, die im Geltungszeitraum des Mietendeckels einen neuen Vertrag abgeschlossen oder eine Mieterhöhungsankündigung erhalten haben. Viele Vermieter verlangten dabei eine Zusage der Mieter, den Differenzbetrag zum Tabellenwert auszugleichen, wenn das Gesetz gekippt werden sollte.

Scheel nannte die Hilfe ein niedrigschwelliges und unbürokratischen Angebot. Antragsteller müssten unter anderem einen Mietzahlungsnachweis der vergangenen drei Monate vorlegen sowie eine eidesstattliche Erklärung, dass sie nicht in der Lage sind, die Nachzahlungen aus eigener Kraft zu leisten. Allerdings gehe er davon aus, dass die meisten Mieter die zurückbehaltenen Mietzahlungen beiseitegelegt haben.

Mit Blick auf weitere Mietentwicklungen sagte Scheel, für Berlin gelte noch bis Ende Mai der Mietspiegel von 2019. Danach werde dieser in einem sogenannten Indexmietspiegel fortgeschrieben.