Gericht: Verkleidung einer Statue als Weihnachtsmann war rechtens

Gericht: Verkleidung einer Statue als Weihnachtsmann war rechtens

Brüssel, Straßburg (epd). Ein Bulgare, der in seiner Heimat wegen der Verkleidung einer Statue verurteilt worden war, hat vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Recht bekommen: Die Tat sei von der Meinungsfreiheit gedeckt, erklärte der EGMR am Dienstag in Straßburg. Der Mann hatte 2013 einer Statue von Dimitar Blagoew, Mitbegründer der sozialistischen Bewegung in Bulgarien, eine Weihnachtsmannmütze aufgesetzt. Wegen Vandalismus in einem minderschweren Fall war er in Bulgarien zunächst zu einer Geldbuße von rund 50 Euro verurteilt worden. Nach Auffassung der Straßburger Richter soll Bulgarien dem Mann nun Schadenersatz und Aufwandsentschädigung in Höhe von rund 4800 Euro zahlen. (AZ: 10783/14)

Die Tat hatte sich am ersten Weihnachtstag 2013 in der Stadt Blagoewgrad ereignet. Zunächst hatten Unbekannte die Statue von Blagoew im Zentrum der nach ihm benannten Stadt wie einen Weihnachtsmann rot und weiß angestrichen, heißt es in der Urteilsbegründung. Am selben Tag hatte der später verurteilte Mann, der damals als Lokalpolitiker in einer Oppositionspartei aktiv war, der Statue eine Weihnachtsmannmütze aufgesetzt und einen Sack mit dem Wort "Resignation" zu Füßen gelegt. Laut EGMR kann dies als legitimer satirischer und politischer Protest verstanden werden.