Sargpflicht in Bayern fällt voraussichtlich zum 1. April

Sargpflicht in Bayern fällt voraussichtlich zum 1. April

München/Nürnberg (epd). Muslime in Bayern können ihre Angehörigen voraussichtlich ab 1. April unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Sarg bestatten lassen. Voraussichtlich am Gründonnerstag soll eine neue Bestattungsverordnung des bayerischen Gesundheitsministeriums in Kraft treten, die die Möglichkeiten zur sarglosen Bestattung deutlich erweitert. Dies geht unter anderem aus einem Zwischenbericht des Gesundheitsministers Klaus Holetschek (CSU) an Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) von Mitte Februar zur Umsetzung des entsprechenden Landtagsbeschlusses hervor.

In dem Beschluss vom November 2019 heißt es, die Bestattung im Leichentuch solle künftig "aus religiösen und weltanschaulichen Gründen" zulässig sein, "soweit öffentliche Belange dem nicht entgegenstehen". Zudem müsse die Entscheidung, ob die Sargpflicht gelockert werde, dem Friedhofsträger überlassen bleiben.

Bestattungsrecht ist Länderrecht. Einige Bundesländer hatten in den letzten Jahren die Bestattungsgesetze novelliert. Friedhofsträger vor Ort haben seither die Möglichkeit, die Sargpflicht unter bestimmten Voraussetzungen zu lockern.

epd lbm/cez