Bewährungsstrafe für deutsche IS-Rückkehrerin

Bewährungsstrafe für deutsche IS-Rückkehrerin

Koblenz (epd). Das Oberlandesgericht Koblenz hat am Donnerstag die 30 Jahre alte Lisa R. wegen Mitgliedschaft in der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Der Staatsschutzsenat des Gerichts sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte, eine zum Islam konvertierte Deutsche aus Idar-Oberstein, 2014 zusammen mit ihrem nach islamischen Recht verheirateten Mann 2014 in den vom IS kontrollierte Teil Syriens ausgereist war, der dort für die Terroristen kämpfte (AZ: 4 StE 6 OJs 9/19). Über soziale Netzwerke und Messengerdienste habe sie die extremistische Ideologie des IS weiterverbreitet.

Die Aussetzung der zweijährigen Freiheitsstrafe zur Bewährung begründete das Gericht damit, die Angeklagte habe "die Phase der religiösen Radikalisierung endgültig hinter sich gelassen", die Begehung weiterer Straftaten seien von ihr nicht zu befürchten. Lisa R. hatte in dem Strafprozess Ende 2020 ein umfangreiches Geständnis abgelegt.

Die Rheinland-Pfälzerin war nach dem Tod ihres ersten Mannes in Syrien nacheinander mit drei weiteren Kämpfern verheiratet worden und brachte drei Kinder zur Welt. 2019 wurde sie von kurdischen Einheiten gefangengenommen und für rund ein Jahr in einem Lager festgehalten. Nach der türkischen Invasion in Nordsyrien war sie in die Hände der türkischen Sicherheitskräfte geraten. Anfang 2020 wurde die Deutsche mit ihren Kindern über die Türkei in die Bundesrepublik abgeschoben und befand sich seither in Untersuchungshaft.

Die lange Trennung von den eigenen Kindern und die Lagerhaft in Syrien seien beim Strafmaß berücksichtigt worden, teilte das Gericht mit. Ebenso sei in das Urteil der Umstand eingeflossen, dass die Rheinland-Pfälzerin sich erst vom IS getrennt hatte, als er militärisch bereits fast besiegt gewesen sei. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.