Bundestag beschließt weitere Corona-Hilfen für Bedürftige

Bundestag beschließt weitere Corona-Hilfen für Bedürftige

Berlin (epd). Der Bundestag hat am Freitag in Berlin weitere Corona-Hilfen beschlossen. Grundsicherungsempfänger erhalten im Mai einmalig 150 Euro für ihre Mehrausgaben durch die Corona-Pandemie. Der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung (Hartz IV), der Ende März ausgelaufen wäre, wird bis zum Jahresende verlängert. Damit soll unter anderem Solo-Selbstständigen geholfen werden, deren Einnahmen durch die Corona-Einschränkungen weggebrochen sind. Sie bekommen die Unterstützung ohne die übliche Vermögensprüfung, und die Wohnkosten werden voll übernommen.

Bis zum Jahresende gilt auch eine Regelung für Freiberufler in der Künstlersozialversicherung, die dafür sorgt, dass sie bei ausbleibendem Einkommen den Versicherungsschutz nicht verlieren. Schließlich wird der Schutzschirm für soziale Dienste und Einrichtungen bis zum Jahresende verlängert.

Eltern erhalten pro Kind einen weiteren Corona-Bonus von 150 Euro. Im vergangenen Jahr waren bereits 300 Euro pro Kind ausgezahlt worden. Der Kinderbonus wurde vom Parlament im Rahmen des Corona-Steuerhilfegesetzes beschlossen.