Uganda: Oppositionsführer trotz Gerichtsbeschluss unter Hausarrest

Uganda: Oppositionsführer trotz Gerichtsbeschluss unter Hausarrest

Frankfurt a.M., Kampala (epd). Der ugandische Oppositionsführer Bobi Wine kämpft weiterhin gegen einen seit rund elf Tagen dauernden Hausarrest. Trotz einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, der den Hausarrest am Montag für illegal und verfassungswidrig erklärt hatte, sei sein Haus noch immer vom Militär umstellt, teilte der 38 Jahre alte Abgeordnete und Sänger mit. Wine, der mit bürgerlichem Namen Robert Kyagulanyi heißt, hatte laut den Behörden die Präsidentschaftswahl am 18. Januar gegen Amtsinhaber Yoweri Museveni verloren und wird seither in seinem Haus festgehalten.

Der andauernde Hausarrest hat international Kritik ausgelöst und wurde von Amnesty International als willkürliche Haft und schwere Menschenrechtsverletzung bezeichnet. Wines Anwalt hatte den Fall vor die UN-Arbeitsgruppe gegen willkürliche Inhaftierungen gebracht und vor einem ugandischen Gericht die Freilassung des Politikers gefordert. Am Montag hatte ein Gericht den sofortigen Abzug der Sicherheitskräfte von Wines Grundstück angeordnet. Die Polizei kündigte Medienberichten zufolge an, die Anordnung zu befolgen, Wine jedoch weiterhin überwachen zu wollen.

Wine war bei der Präsidentenwahl laut offiziellem Ergebnis mit 34,83 Prozent der Stimmen Präsident Museveni unterlegen, der 58,64 Prozent der Stimmen bekam. Die Opposition hat angekündigt, gegen das Ergebnis vorgehen zu wollen. Dafür muss sie gemäß Verfassung spätestens am Dienstag Einspruch erheben. Kritiker erklärten, Wines Hausarrest solle die Oppositionspartei daran hindern, rechtzeitig vor Gericht zu ziehen. Präsident Museveni (76) ist seit 1986 an der Macht und steht wegen der Unterdrückung der Opposition zunehmend in der Kritik.