Geschlechtliche Identität: Staat darf keine Operation verlangen

Geschlechtliche Identität: Staat darf keine Operation verlangen

Brüssel, Straßburg (epd). Der Staat kann die Anerkennung einer neuen geschlechtlichen Identität nicht von entsprechenden chirurgischen Eingriffen abhängig machen. Das urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Dienstag in Straßburg zu Fällen aus Rumänien, wo zwei als Frauen geborenen Transgender-Personen sich als Männer eintragen lassen wollten. Rumänien muss ihnen nun 7.500 Euro und 8.653 Euro Schadenersatz zahlen. (AZ: 2145/16 und 20607/16)

Beide hatten bereits Hormontherapien durchlaufen und sich ihre Brüste entfernen lassen, erklärte der EGMR. Die rumänischen Behörden verlangten für eine Anerkennung der neuen Identität demnach aber zusätzliche Operationen. Einer der beiden ließ sich demnach später die inneren weiblichen Fortpflanzungsorgane entfernen und männliche Genitalien operieren. Er erhielt in Rumänien neue Identitätsdokumente, während der andere nach Großbritannien übersiedelte, wo die Behörden ihm auch so Papiere als Mann ausstellten.

Der EGMR beurteilte die Regelungen zur Anerkennung der geschlechtlichen Identität in Rumänien nun zum einen als unklar. Vor allem sah er in den vorliegenden Fällen aber eine Verletzung des Rechtes auf Privat- und Familienleben. Die Anforderungen der Behörden hätten die Kläger vor ein "unmögliches Dilemma" gestellt: Entweder auf die Anerkennung ihrer Geschlechtsidentität oder auf den Respekt für ihre körperliche Unversehrtheit zu verzichten.