Justiz: Haftstrafe wegen Bettelns war unverhältnismäßig

Justiz: Haftstrafe wegen Bettelns war unverhältnismäßig

Brüssel, Straßburg (epd). Eine Haftstrafe wegen Bettelns gegen eine Roma-Frau in der Schweiz hat die Menschenrechte verletzt. Die Frau habe wegen ihrer prekären Situation das in der menschlichen Würde liegende Recht besessen, ihre Notlage anderen mitzuteilen und zu versuchen, ihre grundlegenden Bedürfnisse durch Betteln zu befriedigen, erklärte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Dienstag in Straßburg. Die Schweiz muss der Frau umgerechnet knapp 1.000 Euro Schadenersatz zahlen. (AZ: 14065/15)

Die Rumänin stammte aus einer extrem armen Familie, war arbeitslos und ohne Sozialhilfe und hatte im schweizerischen Genf wiederholt gebettelt, wie der EGMR rekapitulierte. Innerhalb von zwei Jahren waren verschiedene Strafbefehle gegen sie verhängt worden, da Betteln laut einem Genfer Gesetz verboten ist. Die Frau ging demnach gegen die Strafbefehle vor. 2014 wurde sie dann zu einer Geldbuße von umgerechnet rund 464 Euro oder ersatzweise Haft verurteilt. Nachdem sie sich vor der schweizerischen Justiz erfolglos dagegen gewehrt hatte, musste die Frau Anfang 2015 fünf Tage ins Gefängnis.

Diese Strafe stehe in keinem angemessenen Verhältnis zum Ziel der Kriminalitätsbekämpfung und den Rechten von Passanten, Anwohnern und Geschäftsleuten, befand nun der EGMR. Er kritisierte dabei auch, dass das fragliche Genfer Gesetz das Betteln in der Öffentlichkeit pauschal kriminalisiere und nicht wie in anderen Ländern eine Nuancierung zulasse.