Jurist: Bei rechtswidrigen Fixierungen gibt es keine Grauzone

Jurist: Bei rechtswidrigen Fixierungen gibt es keine Grauzone
13.01.2021
epd
epd-Gespräch: Holger Spierig

Hamburg, Bad Oeynhausen (epd). Freiheitseinschränkende Maßnahmen in Einrichtungen für behinderte Menschen sind nach Worten des Juristen Oliver Tolmein zu Recht enge Grenzen gesetzt. "Fixierungen von Menschen mit Behinderungen ohne richterliche Genehmigung verletzen die Freiheit der Person - es gibt da keine Grauzone", sagte der Hamburger Fachanwalt für Medizinrecht dem Evangelischen Pressedienst (epd). "Es gibt da klare Gesetze und eine klare Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofes", unterstrich der Jurist, der überwiegend Menschen mit Behinderungen in Verfahren um Teilhabe- und Grundrechte vertritt.

Die UN-Behindertenrechtskonvention, die seit 2009 geltendes deutsches Recht ist, mache unmissverständlich klar, dass Menschen mit Behinderungen grundsätzlich die gleichen Rechte - und natürlich auch die gleichen Menschenrechte - hätten wie alle anderen Menschen, sagte Tolmein. "Deshalb kann ein behinderter Mensch bei Problemen nicht einfach festgebunden oder mit Medikamenten ruhiggestellt werden", erklärte der Jurist mit Blick auf die Ermittlungen wegen Freiheitsberaubungen in der diakonischen Stiftung Wittekindshof in Bad Oeynhausen.

Ausnahmesituationen, in denen Zwangsmaßnahmen ergriffen werden dürfen, sind nach Worten Tolmeins klar definiert: Dafür sei auf Grundlage der gesetzlichen Regelung eine richterliche Entscheidung nötig. "Das ist aus gutem Grund so. Verstöße dagegen sind nicht hinzunehmen", unterstrich der Mitbegründer der Kanzlei Menschen und Rechte.

Es sei bekannt, dass in stationären Einrichtungen das Selbstbestimmungsrecht von Menschen mit Behinderungen bisweilen nicht viel zähle, erklärte der Jurist. Viele Einrichtungen stünden allerdings unter großem finanziellen Druck. Die Beteiligten zur Verantwortung zu ziehen, sei das eine. "Viel wichtiger ist allerdings, zu verhindern, dass es so weit kommt", sagte Tolmein. "Prävention ist auch hier besser als Strafverfolgung."

Dazu gehört nach Tolmeins Worten etwa, in problematischen Bereichen den Betreuungsschlüssel zu erhöhen sowie größere Zimmer oder ein besseres Freizeitangebot zu ermöglichen. Außerdem könnten die Dichte von Kontrollen, die Schulung der betreuenden Menschen sowie die Rahmenbedingungen deutlich verbessert werden.