Haftstrafe für Mittäter der Terrorgruppe "Revolution Chemnitz"

Haftstrafe für Mittäter der Terrorgruppe "Revolution Chemnitz"

Chemnitz (epd). Im Berufungsprozess gegen mehrere Unterstützer der rechtsextremen Terrorgruppe "Revolution Chemnitz" ist am Mittwoch ein weiterer Mann zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Chemnitz sah es als erwiesen an, dass der 35-Jährige im September 2018 Landfriedensbruch begangen hat, wie die Gerichtssprecherin Marika Lang in Chemnitz mitteilte. Es verurteilte den Angeklagten zu elf Monaten Freiheitsentzug ohne Bewährung.

In das Strafmaß sei eine bisher noch nicht beglichene Geldstrafe mit eingeflossen. Das Amtsgericht hatte zuvor den Angeklagten zu zehn Monate Haft ohne Bewährung verurteilt. Das Verfahren gegen den 35-jährigen Mann war abgetrennt worden, weil er sich zum Zeitpunkt der vorangegangenen Verhandlung in Quarantäne befand und daher nicht vor Gericht erscheinen konnte.

Das Landgericht hatte Ende Dezember fünf Mitläufer von "Revolution Chemnitz" wegen Landfriedensbruchs zu Haftstrafen zwischen sechs und zwölf Monaten verurteilt. In zwei Fällen wurden die Strafen zur Bewährung ausgesetzt. Drei Täter erhielten Freiheitsstrafen von elf oder zwölf Monaten ohne Bewährung (AZ: 3 Ns 3737 Js 116/19).

Das Amtsgericht Chemnitz hatte gegen die Männer im Juni Haftstrafen zwischen sechs und zwölf Monaten ohne Bewährung verhängt. Sie sollen 2018 auf der Chemnitzer Schlossteichinsel andere Menschen bedroht, beleidigt und verletzt haben. Die Attacken galten laut Gericht als Testlauf für einen geplanten Umsturz und Angriffe auf Andersdenkende am Tag der Deutschen Einheit Anfang Oktober. Laut Lang haben inzwischen vier der fünf im Dezember Verurteilten Revision eingelegt.