Bauhüttenwesen ist Immaterielles Unesco-Kulturerbe

Bauhüttenwesen ist Immaterielles Unesco-Kulturerbe

Ulm/Stuttgart (epd). Das Bauhüttenwesen in Europa ist in das internationale Unesco-Register guter Praxisbeispiele zum Erhalt immateriellen Kulturerbes eingetragen worden. Damit werde der internationale Modellcharakter der Bauhütten gewürdigt, teilte die Deutsche Unesco-Kommission am Donnerstag mit. Bauhütten sorgten seit Jahrhunderten für den Erhalt von Kirchen und anderen Großbauten und verbänden dabei traditionelles Handwerk mit neuester Technik, hieß es weiter.

Gemeinsam mit Frankreich, Norwegen, Österreich und der Schweiz hatte Deutschland vorgeschlagen, das Bauhüttenwesen als Immaterielles Unesco-Kulturerbe international anzuerkennen. Das Bauhüttenwesen gilt in Deutschland bereits seit 2018 als beispielhaft für den Erhalt des Immateriellen Kulturerbes. Deutschland verzeichnet damit nun fünf Einträge auf den Unesco-Listen des Immateriellen Kulturerbes: Neben dem Bauhüttenwesen in Europa gehören dazu die Genossenschaftsidee und -praxis, Orgelbau und Orgelmusik, die Falknerei sowie der Blaudruck.

Auf internationaler Ebene gibt es drei Unesco-Listen zur Erhaltung immateriellen Kulturerbes: eine repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit, die beispielhaft die weltweite Vielfalt des immateriellen Kulturerbes zeigt. Hinzu kommt eine Liste von dringend erhaltungsbedürftigem Immateriellen Kulturerbe sowie das Unesco-Register Guter Praxisbeispiele, die zeigen, wie Immaterielles Kulturerbe erhalten, an kommende Generationen weitergegeben und weiterentwickelt werden kann.