Eltern-Lohnersatz auch bei Aufhebung der Präsenzpflicht in Schulen

Eltern-Lohnersatz auch bei Aufhebung der Präsenzpflicht in Schulen

Berlin (epd). Eltern sollen auch dann Lohnersatzleistungen bekommen, wenn sie ihre Kinder zu Hause behalten, weil die Präsenzpflicht in der Schule aufgehoben worden ist. Das beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin. Zuvor hatten sich Union und SPD auf die Ergänzung verständigt, die auf Bund-Länder-Vereinbarungen zurückgeht. Damit wird auf die Betreuungsprobleme von Eltern im aktuellen Lockdown reagiert.

Der Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums sagte, die Regelung gelte für Eltern mit Schulkindern unter zwölf Jahren, die wegen eines erhöhten Infektionsgeschehens zu Hause bleiben oder wegen Wechselunterrichts jede zweite Woche betreut werden müssen. Auch Eltern, deren Kinder nicht in die Kita können, weil diese Betriebsferien anordnen, erhalten Lohnersatz.

Die Lohnersatzleistungen während der Corona-Pandemie sind im Infektionsschutzgesetz geregelt. Es wird nun um eine Formulierung im Paragrafen 56 ergänzt. Bisher gibt es den Lohnersatz nur, wenn Schulen durch die Behörden geschlossen werden. Den Eltern werden 67 Prozent des Verdienstausfalls werden erstattet, höchstens 2.016 Euro im Monat.

epd bm