Kölner Kardinal Woelki entlässt Missbrauchstäter aus Klerikerstand

Kölner Kardinal Woelki entlässt Missbrauchstäter aus Klerikerstand

Köln (epd). Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki hat einen bereits rechtskräftig verurteilten Missbrauchstäter und Ruhestandsgeistlichen aus dem Klerikerstand entlassen. Basis für die Entbindung des Mannes von allen mit der Priesterweihe verbundenen Rechten und Privilegien ist ein kirchengerichtlicher Urteilsspruch, wie das Erzbistum Köln am Mittwoch mitteilte. Das im November vom Kirchengericht des Erzbistums Köln gefällte Urteil gegen den inzwischen 87 Jahre alten Priester A. wegen Missbrauchsvergehen sei nun rechtskräftig. Das habe die Glaubenskongregation in Rom bestätigt.

Damit habe A., der inzwischen pflegebedürftig im Bistum Essen lebt, die schärfste Strafe erhalten, die das Kirchenrecht für einen Kleriker vorsieht, erklärte das Erzbistum. Trotz Verurteilungen durch staatliche Gerichte 1972 und 1988 war A. danach im Erzbistum Köln sowie in den Bistümern Münster und Essen als Seelsorger tätig und hatte sich in mehreren Fällen der sexualisierten Gewalt schuldig gemacht.

"Kardinal Woelki und ich begrüßen, dass Rom das Strafmaß im Fall A. bestätigt hat", erklärte der Kölner Generalvikar Markus Hoffmann. Mit der Entlassung aus dem Klerikerstand komme das kirchenrechtliche Verfahren in diesem Fall endlich zum Abschluss. Kardinal Woelki äußerte sich über den kirchlichen Urteilsspruch erleichtert und erklärte: "Ich hoffe, dass dieses deutliche Urteil für die Betroffenen ein Stück Gerechtigkeit schafft." Auch die unabhängige Untersuchung des Kölner Strafrechtsexperten Björn Gercke werde bis zum 18. März auch in diesem Fall die Verantwortlichkeiten klären. Woelki selbst steht derzeit wegen eines anderen Missbrauchsfalls in der Kritik, in dem er keine Voruntersuchung eingeleitet und den Fall auch nicht nach Rom gemeldet haben soll.

Kardinal Woelki hatte A. per Dekret im Juni vergangenen Jahres die öffentliche Ausübung des priesterlichen Dienstes untersagt. Grund für das Verbot war die Einleitung des kirchlichen Strafverfahrens durch den Erzbischof aufgrund der in der Vergangenheit gemeldeten Vorwürfe. Auf Grundlage eines Sondergutachtens wurde der Fall am 28. Oktober vergangenen Jahres der Glaubenskongregation in Rom gemeldet, die ihrerseits am Anfang März dieses Jahres mitteilte, dass von der Verjährung abgesehen und ein Strafprozess durch das Erzbistum aufgenommen werden soll. Das im Rahmen dieses Prozesses gefällte Urteil wurde jetzt durch die Glaubenskongregation bestätigt.