Nebenklage-Plädoyers im Halle-Prozess abgeschlossen

Nebenklage-Plädoyers im Halle-Prozess abgeschlossen
Am 24. Prozesstag sind die letzten Plädoyers der Nebenklage vorgetragen worden. Auch mehrere betroffene Juden, die zum Zeitpunkt des Anschlags am 9. Oktober 2019 in der Synagoge waren, ergriffen selbst das Wort.

Magdeburg (epd). Im Prozess gegen den Synagogen-Attentäter Stephan B. haben sich weitere Nebenklagevertreter den Forderungen der Bundesanwaltschaft nach lebenslanger Haft und anschließender Sicherheitsverwahrung angeschlossen. Neben den Schlussvorträgen der Anwälte ergriffen am Dienstag auch mehrere Überlebende aus der Synagoge von Halle selbst das Wort. Der Vorstand der Jüdischen Gemeinde Halle, Max Privorozki, sagte vor dem Oberlandesgericht Naumburg, für ihn sei es wichtig gewesen, das Geschehen zu verstehen, ob es sich wirklich um einen Einzeltäter handelte, ob es Mitwisser oder Unterstützer der Tat gegeben habe.

Privorozki sagte, der Ursprung für den Hass des Angeklagten seien weder das Internet noch die Ereignisse vor fünf Jahren: "Die Quelle ist die Familie des Angeklagten." Es sei schade, dass die Eltern von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hätten und so die weitere Aufklärung, wie ihr Kind zum Mörder geworden sei, verhinderten. Christina Feist, die den Anschlag in der Synagoge ebenfalls miterlebte, warnte davor, dass Antisemitismus und Rassismus noch immer tief verwurzelt in der Gesellschaft seien. Das Narrativ vom armen, irren Einzeltäter sei widerlegt worden. Zugleich rief sie zu Mut und Zivilcourage auf und forderte, nicht zu schweigen.

Sebastian Scharmer, Anwalt eines Gastes im Döner-Imbiss, verlas eine Erklärung seines Mandanten. Darin richtete er sich direkt an den Angeklagten: "Du darfst nicht Teil von unserer Gesellschaft sein. Wir schließen Dich aus. Du hast das Recht zu leben, aber nicht mehr mit uns." Er hoffe ernsthaft, dass B. seine Tat eines Tages bereuen werde. Rechtsanwältin Doreen Blasig-Vonderlin vertritt einen Arbeitskollegen des von dem Attentäter ermordeten Kevin S., der mit ihm zum Tatzeitpunkt im Kiez-Döner war. Sie sagte, ihr Mandant sei stark traumatisiert, mache sich schwere Vorwürfe und gebe sich die Schuld am Tod von Kevin S., weil er mit ihm in den Imbiss gegangen war.

Rechtsanwalt Tobias Böhmke betonte, dass politische Agitation in einem Gerichtssaal nichts zu suchen hätte. An den Angeklagten gerichtet sagte er: "Sie sind kein politischer Angeklagter. Sie sind ein Mörder." Der seit Juli laufende Prozess vor dem Oberlandesgericht Naumburg findet aus Sicherheits- und Platzgründen im Landgericht Magdeburg statt. Insgesamt gibt es 45 Nebenkläger, die von 23 Anwälten vertreten werden. Nach den Schlussvorträgen der Betroffenen erhoben sich aus Solidarität wieder Nebenkläger und Publikum von ihren Plätzen.

B. hatte am 9. Oktober 2019 aus einer antisemitischen und rassistischen Motivation heraus versucht, in die Synagoge in Halle einzudringen, um dort ein Blutbad anzurichten. Zu dem Zeitpunkt hielten sich dort 51 Menschen auf, um den höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur zu feiern. B. scheiterte an der Tür zum Gelände, erschoss dann die 40-Jährige Jana L. auf der Straße und den 20-jährigen Kevin S. in einem Döner-Imbiss und verletzte weitere Menschen. In dem seit Juli laufenden Prozess wurden 86 Zeugen und acht Sachverständige gehört.

Am Mittwoch sollen die Verteidiger des 28-Jährigen ihre Schlussvorträge halten. Zudem hat der Angeklagte die Möglichkeit zum letzten Wort. Ein Urteil wird für den 21. Dezember erwartet.