Dresden, Karlsruhe (epd). Nach der tödlichen Messerattacke in Dresden Anfang Oktober bleibt der mutmaßliche Täter weiter in Untersuchungshaft. Gegen den als islamistischen Gefährder eingestuften Syrer habe der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs am Dienstag einen neuen Haftbefehl erlassen, teilte die Bundesanwaltschaft am Mittwoch in Karlsruhe mit. Dem 20-jährigen Beschuldigten werden den Angaben zufolge Mord, versuchter Mord sowie gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.
Abdullah A. H. H. soll am Abend des 4. Oktober im Dresdner Stadtzentrum auf zwei Touristen unvermittelt eingestochen haben. Einer der beiden 55 und 53 Jahre alten Männer aus Nordrhein-Westfalen erlitt tödliche Verletzungen und starb kurze Zeit später im Krankenhaus. Das zweite Tatopfer überlebte den Anschlag schwer verletzt. Laut einer Traueranzeige waren die beiden Männer ein Paar. Ob sich hinter der Tat auch ein homosexuellenfeindliches Motiv verbirgt, ist weiterhin unklar.
Der Beschuldigte soll laut Bundesanwaltschaft aus einer radikal-islamistischen Gesinnung heraus gehandelt haben. Er habe die beiden Tatopfer als Repräsentanten einer von ihm als "ungläubig" abgelehnten freiheitlichen Gesellschaft auslöschen wollen, hieß es.
Der Syrer, der bereits 2017 als Gefährder eingestuft wurde, war am 20. Oktober vorläufig festgenommen worden. Am Tag darauf übernahm die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen.