Kirchenrechtler kritisiert Umgang mit Kölner Missbrauchs-Studie

Kirchenrechtler kritisiert Umgang mit Kölner Missbrauchs-Studie

Köln, Münster (epd). Der Kirchenrechtler Thomas Schüller fordert vom Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki, sich für eine baldige Veröffentlichung einer unabhängigen Studie zum Umgang der Bistumsleitung mit Missbrauchsfällen stark zu machen. Der Direktor des Instituts für Kanonisches Recht an der Uni Münster sagte der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Montag), es sei ein "Trauerspiel", dass die Studie immer noch nicht veröffentlicht wurde. Eine Veröffentlichung müsse geschehen, "auch auf die Gefahr hin, dass die tatsächlichen oder vorgeschobenen persönlichkeitsrechtlichen Aspekte bei der Nennung von lebenden Verantwortlichen, die in den Berichten genannt werden, weitere Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen können".

Die kirchliche wie säkulare Öffentlichkeit im Erzbistum Köln, vor allem aber die Opfer sexueller Gewalt, hätten ein Recht zu erfahren, wie die einzelnen Kölner Verantwortungsträger mit den Anzeigen von sexuellem Missbrauch umgegangen sind, sagte Schüller. Der Abschlussbericht der unabhängigen Untersuchung sollte ursprünglich im März veröffentlicht werden, wurde aber dem Erzbistum zufolge wegen einer abschließenden Klärung rechtlicher Fragen verschoben.

Schüller kritisierte zudem, aus seiner Sicht werde beim sexuellem Missbrauch zu viel beschönigend von "Mitverantwortung", von "Bedauern" und persönlichem "Betroffensein" durch angefragte Entscheidungsträger der katholischen Kirche gesprochen. Die Worte "eigene Verantwortung" und Bekenntnisse der eigenen Schuld höre man so gut wie gar nicht, "geschweige denn, dass man eine persönliche Antwort auf diese nicht wahrgenommene Verantwortung gibt".

Schüller sagte der Zeitung, an dem "System Kirche" werde sich seiner Einschätzung nach vorerst nur wenig ändern: "So lange nicht Frauen in alle Ämter der Kirche kommen können, bleibt die toxische Gefahr eines männerbündischen klerikalen Systems, das immer wieder neue Opfer sexueller und geistlicher Gewalt produzieren wird."

Nach der Veröffentlichung der sogenannten MHG-Studie der Deutschen Bischofskonferenz zu sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche im Herbst 2018 hatte Kardinal Woelki die Münchener Rechtsanwaltskanzlei Westpfahl, Spilker, Wastl mit der Untersuchung für das Erzbistum Köln beauftragt. Sie sollte Personal- und sonstige Akten mit Blick auf Missbrauchsfälle daraufhin durchleuchten, ob die damaligen Verantwortlichen gegen staatliches oder kirchliches Recht verstoßen hätten. Die Untersuchung solle mögliche Fehler und Versäumnisse von Verantwortlichen benennen und organisatorische, strukturelle oder systemische Defizite aufdecken, hieß es. Darüber hinaus solle sie Handlungsempfehlungen für den weiteren Umgang mit Fällen von sexualisierter Gewalt aufzeigen.

Nach Angaben des Erzbistums vom März hat die Münchener Kanzlei die Untersuchung der Personalakten abgeschlossen. Der Inhalt des Berichts sei den Verantwortlichen im Erzbistum Köln bislang nicht bekannt und werde ihnen erst mit der Veröffentlichung des Berichts zugänglich. Eine weitere Kanzlei prüfe nun die Voraussetzungen für die identifizierbare Nennung der früheren Verantwortungsträger.