Missbrauchs-Prozess: Haftstrafe gegen Logopäden rechtskräftig

Missbrauchs-Prozess: Haftstrafe gegen Logopäden rechtskräftig

Würzburg (epd). Das Urteil im Würzburger Kindesmissbrauchs-Prozess gegen den Logopäden Oliver H. ist rechtskräftig. Die Verteidiger des 38-Jährigen zogen am Montag ihre eingelegte Revision gegen die vom Landgericht Würzburg verhängte Haftstrafe von elf Jahren und vier Monaten zurück, wie ein Sprecher des Gerichts am Montag mitteilte. Am Montag wäre auch die mehrwöchige Frist abgelaufen, eine Begründung für die Revision am Gericht einzureichen. Neben der Freiheitsstrafe hatte das Gericht gegen den Mann auch ein lebenslanges Berufsverbot verhängt. Das Verfahren hatte bundesweit Aufmerksamkeit erregt.

Das Gericht hatte das Urteil vom 25. Mai wegen 64-fachen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern mündlich damit begründet, dass der angeklagte Logopäde die ihm anvertrauten "kleinen Patienten benutzt und bloßgestellt" habe. Oliver H. habe im Laufe des Prozesses keine echte Schuldeinsicht, kein echtes Bedauern gezeigt und nicht wirklich Verantwortung für seine Taten übernommen. Zu seinen Lasten wertete das Gericht auch die Vielzahl der Taten, den hiermit verbundenen Vertrauensmissbrauch und die Tatfolgen für die betroffenen Kinder. Der Angeklagte habe "ganze Familien quasi pulverisiert".

Der geständige Mann beging seine Taten zwischen 2012 und 2019. Er verging sich unter anderem in zwei evangelischen Kitas an sieben teils schwerbehinderten Jungen zwischen zwei und sechs Jahren. Von seinen Taten fertigte der Mann Tausende Dateien pornografischer Bilder und Videos an, die er über das sogenannte Darknet verbreitete. Infolge der Ermittlungen haben die Behörden weitere Tatverdächtige in ganz Europa ausfindig gemacht. Der Prozess in Würzburg fand zum Schutz der Betroffenen über weite Strecken unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.