Juristen: Polizeimaßnahmen im Fall Oury Jalloh waren rechtswidrig

Juristen: Polizeimaßnahmen im Fall Oury Jalloh waren rechtswidrig

Magdeburg (epd). Die polizeilichen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem ungeklärten Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh waren nach Einschätzung von juristischen Experten rechtswidrig. Egal, ob Feststellung der Identität, Fixierung oder Blutabnahme: das gesamte Handeln der Polizei am 7. Januar 2005 sei fehlerbehaftet und rechtswidrig gewesen, sagte Rechtsanwalt Jerzy Montag am Freitag in Magdeburg. Neben Montag war der frühere Münchner Generalstaatsanwalt Manfred Nötzel vom Rechtsausschuss des Magdeburger Landtages eingesetzt worden, die parlamentarische Aufarbeitung des Falles zu unterstützen.

Die externen Berater legten am Freitag nach rund acht Monaten Prüfung und Bewertung des umfangreichen Aktenmaterials ihren Abschlussbericht in Magdeburg vor. Die Berater stellten zudem fest, dass der Landtag in drei Fällen nicht richtig informiert worden sei. Es habe 68 Informationen des Landtags in 13 Jahren gegeben, die viele hundert Seiten Protokoll füllten, sagte Montag. In einem Fall habe Sachsen-Anhalts Justizministerin Anne-Marie Keding (CDU) das Parlament 2017 über den Stand der Arbeit der Staatsanwaltschaft bewusst unvollständig informiert.

Der aus Sierra Leone stammende Oury Jalloh starb am 7. Januar 2005 wenige Stunden nach seiner Inhaftierung bei dem Brand gefesselt an eine Matratze. Der Fall konnte bislang nicht restlos aufgeklärt werden. Jalloh soll die Matratze mit einem Feuerzeug selbst angezündet haben. Dies wird von mehreren Brandgutachtern angezweifelt. Sie vermuten den Einsatz von Brandbeschleunigern.