Steuererleichterungen für Behinderte und pflegende Angehörige

Steuererleichterungen für Behinderte und pflegende Angehörige

Berlin (epd). Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und weitere steuerliche Erleichterungen für pflegende Angehörige beschlossen. "Die Verbesserungen bedeuten mehr gesellschaftliche Teilhabe und mehr Unterstützung für Steuerpflichtige mit Behinderungen. Für mich ist das ein wichtiges Signal des Respekts", sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD). Zugleich werde der Pflegepauschbetrag angehoben.

Anspruch auf einen Pflegepauschbetrag hat, wer eine pflegebedürftige Person in deren oder in seiner eigenen Wohnung betreut und pflegt. Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürftige "hilflos" ist. Behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung auf mindestens 50 festgestellt ist, und unter bestimmte Umständen auch Personen mit geringeren Einschränkungen, können bei der Steuer den Behinderten-Pauschbetrag geltend machen.

Vorgesehen ist unter anderem, die Behinderten-Pauschbeträge zu verdoppeln, die sich auch weiter nach dem Grad der Behinderung richten. Die Antragsvoraussetzungen sollen erleichtert werden. Zudem wird eine Pauschale für Fahrtkosten eingeführt, die die Einzelnachweise ersetzt. Schließlich werden die Antragsvoraussetzungen für einen Grad der Behinderung unter 50 abgesenkt.

Änderungen gibt es auch im Bereich der pflegenden Angehörigen, deren Pauschbetrag angepasst wird. Darüber hinaus werden mit den Verbesserungen beim Pflege-Pauschbetrag die vielfältigen Belastungen, die die häusliche Pflege mit sich bringt, steuerlich anerkannt. Der derzeitige Betrag wird auf 1.800 Euro pro Kalenderjahr angehoben und damit nahezu verdoppelt. Zudem wird zukünftig bei einem Pflegegrad 2 ein Pauschbetrag von 600 Euro und bei dem Pflegegrad 3 von 1.100 Euro gewährt.

Der Behindertenbeauftragte Jürgen Dusel begrüßte die Beschlüsse als lange überfällig: "Die Beträge sind seit 45 Jahren nicht mehr angepasst worden." Für ihn gehe es dabei um eine Frage der Steuergerechtigkeit, vor allem aber auch um ein wichtiges behinderten- und arbeitsmarktpolitisches Signal. "Dies ist ein konkreter Schritt hin zu dem Ziel, mehr Menschen mit Behinderungen auf dem sogenannten ersten Arbeitsmarkt zu unterstützen."