Kritik aus Kirchen an US-Urteil für LGBTQ-Rechte

Kritik aus Kirchen an US-Urteil für LGBTQ-Rechte

Washington (epd). Ein Urteil des Obersten US-Gerichts gegen die Benachteiligung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen im Berufsleben ist in konservativen und rechtschristlichen Kreisen auf Kritik gestoßen. Der Präsident der Organisation "Human Rights Campaign", Alphonso David, indes sprach von einem historischen Sieg.

Die Richter urteilten am Montag (Ortszeit) in Washington, Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund sexueller Identität sei verfassungswidrig. Ein Arbeitgeber, der jemanden entlässt, "allein weil er schwul oder transgender ist, verstößt gegen das Gesetz", hieß es. Bislang durften in etwa der Hälfte der 50 Bundesstaaten schwule, lesbische und transgender Beschäftige allein wegen ihrer Identität entlassen werden.

Der Richterspruch hat Beobachter überrascht. Fünf der neun Richter gelten als konservativ. Das Urteil erfolgte mit sechs zu drei Stimmen. Konkret ging es um die Interpretation des Bürgerrechtsgesetzes von 1964, das Diskriminierungen aufgrund des Geschlechtes verbietet.

Er sei "zutiefst besorgt" über das Urteil, erklärte der Präsident des US-Verbandes der römisch-katholischen Bischöfe, Erzbischof Jose Gomez. Diese "Ungerechtigkeit" werde sich auf viele Lebensbereiche auswirken. Der Präsident des konservativen "Family Research Councils", Tony Perkins, protestierte, die Richter hätten Bestimmungen des Bürgerrechtsgesetzes umdefiniert.

Eine Vertreterin der Rechtshilfeorganisation Lambda Legal sagte im Informationsdienst "Religion News Service", das Urteil ändere nichts daran, dass religiöse Organisationen Menschen ihres eigenen Glaubens bevorzugt einstellen dürfen. Das könne bedeuten, dass diese Arbeitgeber frei sind, sogenannte LGBTQ-Menschen nicht einzustellen.