Seenotretter kritisieren verschärfte Auflagen für Schiffe

Seenotretter kritisieren verschärfte Auflagen für Schiffe
Das Bundesverkehrsministerium hat die Regeln für das Auslaufen privater Rettungsschiffe verschärft. Hilfsorganisationen sehen darin einen gezielten Versuch, ihre Arbeit zu behindern. Das Ministerium weist den Vorwurf zurück.

Dresden (epd). Mehrere Seenotrettungs-Organisationen haben dem Bundesverkehrsministerium vorgeworfen, durch neue Regelungen das Auslaufen ihrer Schiffe verhindern zu wollen. Aus der Begründung der Änderungen gehe klar hervor, dass diese "zielgenau humanitäre Organisationen treffen" sollten, erklärten die Vereine "Mission Lifeline", "Resqship" und "Mare Liberum" aus Dresden, Hamburg und Berlin am Dienstag. Das Bundesverkehrsministerium betonte indes, der Rechtsänderung lägen ausschließlich "schiffssicherheitsrechtliche Erwägungen" zugrunde.

Die Vereine teilten mit, durch Anpassungen in der Schiffssicherheitsverordnung würden die Organisationen mit derart strengen Anforderungen überzogen, "dass sie praktisch nicht erfüllt werden können". Die Boote könnten daher nicht mehr auslaufen, auch drohten hohe Bußgelder. Den Einsatz von Rettungsschiffen mit überzogenen Sicherheitsverordnungen zu verhindern, sei zynisch, kritisierten die Organisationen: "Ziel der Verordnung ist schlicht, unsere Einsätze zu verhindern."

"Mission Lifeline"-Sprecher Axel Steier sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), die Verordnung fordere unter anderem, bestimmte Materialien am Schiff auszutauschen oder Lukengrößen zu erweitern. Die Kosten für solche Umbauten könnten in die Zehntausende Euro gehen, erklärte Steier. Man werde nun einen Gutachter beauftragen und juristische Schritte prüfen.

Hanno Bruchmann von "Mare Liberum" sagte dem epd: "Uns werden plötzlich Dutzende neue Vorschriften aufgebürdet, die sonst nur in der gewerblichen Schifffahrt angewandt werden." "Weil unsere ehrenamtliche Crew sich für Geflüchtete einsetzt, braucht sie nun andere Führerscheine als jemand, der mit demselben Boot Vögel beobachtet oder Wettrennen fährt", fügte er hinzu.

Ein Sprecher des Verkehrsministeriums erklärte, ehrenamtliche Helfer seien bei ihren Einsätzen vergleichbaren Gefahren ausgesetzt wie Berufsseeleute. Die Änderung solle bewirken, dass die Schiffe der Helfer einen nach objektiven Kriterien entwickelten Sicherheitsstandard für die professionelle Seefahrt erfüllen. "Damit kommt Deutschland auch seinen internationalen Verpflichtungen als Flaggenstaat nach", sagte der Sprecher dem epd. "Schiffen, die die hierfür erforderlichen Schiffszeugnisse vorweisen können, bleibt es unbenommen unter der Bundesflagge zu operieren."

epd lob/fu