Achtjährige Haftstrafe wegen eingeredeter Krankheiten rechtmäßig

Achtjährige Haftstrafe wegen eingeredeter Krankheiten rechtmäßig

Karlsruhe (epd). Eine Mutter, die ihren Kindern Krankheiten eingeredet und so Gelder der Krankenkassen erschlichen hat, muss für acht Jahre ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat mit einem am Montag bekanntgegebenen Beschluss die Revision der Frau aus Schleswig-Holstein zurückgewiesen und das Urteil des Landgerichts Lübeck vom 13. November 2019 bestätigt. (AZ: 5 StR 74/20)

Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass die Frau ihren vier Kindern schwere Krankheiten eingeredet und sie teils jahrelang in den Rollstuhl gezwungen hat. Auch Ärzte, Lehrer und Krankenkassen seien von der Frau getäuscht worden. Bei einem Kind hatte die Frau etwa angegeben, dass es an der sogenannten Glasknochenkrankheit leidet.

Nach den Feststellungen der Lübecker Richter soll die Mutter sich so von den Krankenkassen Zahlungen von knapp 80.000 Euro erschlichen haben. Hierzu hatte sie einen Arztbericht gefälscht und bei Ärzten Symptome erfunden.

Die Kinder erhielten überflüssige Behandlungen, sammelten Fehlstunden in der Schule und wurden lange sozial isoliert. Gegenüber ihrem Wohnumfeld inszenierte sich die Frau dagegen als "aufopfernde Mutter", die sich unermüdlich für ihre Kinder einsetzt.

Ein Gutachter hatte bei ihr ein sogenanntes Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom festgestellt. Bei dieser psychischen Störung erfinden Eltern bei ihren Kindern Krankheitssymptome, um Aufmerksamkeit zu bekommen.

Die achtjährige Haftstrafe wegen schwerer Misshandlung von vier Schutzbefohlenen, Betruges in 17 Fällen und Urkundenfälschung sah der BGH nun als rechtmäßig an. Die Karlsruher Richter wiesen die Revision als unbegründet zurück.