Mexiko entlässt Migranten aus Auffanglagern wegen Corona-Pandemie

Mexiko entlässt Migranten aus Auffanglagern wegen Corona-Pandemie

Oaxaca de Juárez (epd). In Mexiko müssen Migranten und Geflüchtete aus Auffanglagern entlassen werden, die bei einer Infektion mit dem Coronavirus besonders gefährdet sind. Das ordnete ein Bundesrichter nach Angaben der Tageszeitung "El Universal" am Freitag (Ortszeit) an. Menschen über 60 Jahre oder mit Vorerkrankungen sollen demnach eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung und damit Zugang zu Gesundheitsversorgung und Sozialleistungen bekommen. Über 40 zivilgesellschaftliche Organisationen hatten dies mit einer Klage eingefordert.

Das Gericht ordnete zudem an, dass die Behörden in den Migrantenlagern für eine effektive sanitäre Versorgung sorgen müssen, um der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus vorzubeugen. Zudem müssten Maßnahmen ergriffen werden, um mögliche Infizierte festzustellen. Besonderes Augenmerk solle jetzt darauf gelegt werden, unbegleitete Kinder und Jugendliche auf der Flucht vor Armut und Gewalt zu betreuen. Angesichts der schwierigen sanitären Situation und der Überfüllung der Lager gab es in letzter Zeit mehrere Aufstände. Ein Mensch kam dabei ums Leben.

Mexikanische und US-amerikanische Behörden haben wegen der Pandemie die Bearbeitung von Aufenthaltsanträgen ausgesetzt. Auch deshalb sammeln sich immer mehr Menschen nahe den Grenzen zu Guatemala im Süden und zu den USA im Norden des Landes. Im Juni vergangenen Jahres hatte sich die mexikanische Regierung auf Druck des US-Präsidenten Donald Trump bereiterklärt, aus dem Nachbarstaat eingereiste Asylsuchende solange wieder aufzunehmen, bis die US-Behörden über deren Antrag entschieden haben.

Die guatemaltekische Regierung weigert sich wegen des Virus, Migranten und Geflüchtete einreisen zu lassen, die durch das Land in ihre Heimat zurückreisen wollen. Zahlreiche Mittelamerikaner, die aus den USA nach Mexiko abgeschoben wurden und nun in ihr Herkunftsland zurück wollen, hängen deshalb an der mexikanischen Südgrenze fest.