Corona-Einschränkungen gelten noch mindestens bis 3. Mai

Corona-Einschränkungen gelten noch mindestens bis 3. Mai
Seit einem Monat halten die Menschen in Deutschland Abstand, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Die Einschränkungen im öffentlichen und privaten Leben werden nun bis Mai verlängert. Es gibt einige wenige Lockerungen.

Berlin (epd). Die Einschränkungen im Kampf gegen die Corona-Pandemie werden größtenteils bis zum 3. Mai verlängert. Darauf verständigten sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Regierungschefs der Bundesländer am Mittwoch in Berlin. Das bisher Erreichte sei "ein Zwischenerfolg - nicht mehr und nicht weniger", sagte Merkel nach den Beratungen in Berlin und ergänzte: "Es ist ein zerbrechlicher Zwischenerfolg." Deswegen dürfe es kein "falsches Vorpreschen" geben.

Vor allem sollen die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen sowie das Gebot zum Halten des Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen im öffentlichen Raum weiter gelten. Zudem empfehlen Bund und Länder das Tragen einfacher Schutzmasken insbesondere im öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen. Dies sei "geboten", weil es andere schütze und bei einer großen Zahl dann auch sich selbst, sagte Merkel. Es gibt aber keine Pflicht zum Tragen einer Maske.

Großveranstaltungen werden dem Beschluss zufolge bis zum 31. August verboten. Auch Schulen und Kitas bleiben weiter geschlossen. Es soll aber Vorbereitungen geben, um den Schulbetrieb ab dem 4. Mai zunächst für Abschlussklassen, Prüfungen und Schüler vor einem Schulwechsel wieder aufzunehmen. Dies benötige intensive Vorbereitung, sagte Merkel. Bewohner von Pflegeheimen, Senioren- und Behinderteneinrichtungen sollten besonders geschützt, aber nicht sozial isoliert werden. Die Variante, dass die Jungen alle Freiheiten bekämen und Ältere ins Abseits gestellt würden, sei ethisch nicht vertretbar, sagte Merkel.

Die Kanzlerin betonte, die Bürger müssten verstehen, dass die Gesellschaft solange mit dem Virus leben müsse, wie es keine Medikamente und insbesondere keinen Impfstoff dagegen gebe. Sie bedankte sich, dass die Bürger "ihr Leben verändert haben", weil sie ihren Mitmenschen helfen wollten. Merkel sagte, auch die Kirchen hätten über Ostern Fantasie bewiesen, andere Wege zu ermöglichen, um den Glauben zu leben.

Auch die Verbote für Zusammenkünfte in Kirchen, Synagogen und Moscheen sollen dem Bund-Länder-Beschluss zunächst bestehen bleiben. Am Freitag will das Bundesinnenministerium mit Religionsvertretern über die Einschränkungen im religiösen Leben sprechen. Merkel betonte, dass Bund und Länder das Gespräch mit den Kirchen suchten und wüssten, "dass wir gemeinsame Lösungen finden müssen".

Der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) sagte, er rechne mit einer baldigen Verständigung über die Wiederaufnahme von Gottesdiensten unter bestimmten Bedingungen. Aus den Reihen der Kirchen gebe es schon Vorschläge, mehrere Gottesdienste am Tag anzubieten, damit die Zahl der Teilnehmer begrenzt und das Abstandsgebot eingehalten werden können, sagte er nach den Beratungen in Wiesbaden.

Vizekanzler und Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) schwor die Menschen in Berlin auf eine lange Zeit der Vorsichtsmaßnahmen ein. "Wir bewegen uns in eine neue Normalität", betonte er. Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) warnte, dass Rückschläge im Kampf gegen das Virus drohten, "wenn wir Normalität vortäuschen", die es noch nicht geben könne, solange es weder Medikamente noch Impfstoff gebe.

Die bisherigen Einschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens sind seit Mitte März in Kraft und waren zunächst bis zum 19. April vorgesehen. Bund und Länder wollen alle zwei Wochen über die erforderlichen Maßnahmen beraten, das nächste Mal am 30. April.

Unverändert bleiben die Regelungen für Tourismus und Reisen: Bürger sollen weiterhin auf Ausflüge und Familienbesuche verzichten, die weltweite Reisewarnung wird aufrechterhalten. Hotels und Pensionen dürfen ihre Zimmer nur für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung stellen. Und wer aus dem Ausland einreist, muss eine zweiwöchige Quarantäne einhalten.

Die Grenzkontrollen zu den fünf Nachbarstaaten Österreich, Schweiz, Frankreich, Luxemburg und Dänemark sowie für die Luftgrenze zu Italien und Spanien wurden bereits am Dienstag um 20 Tage bis zum 4. Mai verlängert. Die Kontrollen waren vor einem Monat eingeführt worden. Seither dürfen nur noch Personen mit triftigem Grund diese Grenzen überqueren, etwa Berufspendler. Nicht betroffen sind die Übergänge nach Belgien und in die Niederlande.

epd mey/lmw mih