Hamburger Gericht bestätigt Gottesdienstverbot

Hamburger Gericht bestätigt Gottesdienstverbot

Hamburg (epd). Das Verwaltungsgericht Hamburg hat in einem Eilverfahren das befristete Verbot von Gottesdiensten bestätigt. Das Verbot diene dazu, die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen und verletze nicht in unzulässiger Weise die Glaubensfreiheit, teilte das Gericht am späten Donnerstagabend mit (Az. 9 E 1605/20). Mehrere Mitglieder verschiedener Glaubensgemeinschaften und eine Gemeinde hatten sich gegen die vom Senat erlassene Verordnung gewandt.

Nach Einschätzung des Gerichts haben die Kläger nicht glaubhaft gemacht, dass andere Maßnahmen wie die Einhaltung eines Mindestabstands und eine Beschränkung des Besucherkreises genauso wirksam wären wie ein Verbot. Nach der Corona-Verordnung des Senats sind Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie die anderer Glaubensgemeinschaften untersagt. Eine Ausnahme sieht die Verordnung nicht vor. Sie ist aber zeitlich begrenzt bis zum 30. April. Eine Beschwerde beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht ist möglich.

Das Gottesdienstverbot an Ostern war zuvor bereits durch Gerichtsentscheidungen unter anderem in Bayern, Hessen, Baden-Württemberg, Sachsen und Berlin bestätigt worden. Wegen der Corona-Pandemie sind bundesweit Gottesdienste untersagt. Nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern (OVG) sind Gottesdienste unter freiem Himmel auch während der Corona-Krise im Prinzip erlaubt. Dafür muss aber eine behördliche Genehmigung vorliegen.