Weiteres Gericht bestätigt Gottesdienstverbot in Berlin

Weiteres Gericht bestätigt Gottesdienstverbot in Berlin

Berlin (epd). Das Gottesdienstverbot in Berlin ist in der nächsthöheren Instanz auch vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt worden und damit juristisch nunmehr unanfechtbar. Das OVG sah in seinem Beschluss vom späten Mittwochabend keine Beanstandungen an der tags zuvor ergangenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin. (OVG 11 S 21.11) Hintergrund sind Eilanträge, öffentliche Gottesdienste unter Einhaltung von Mindestabständen von 1,50 Metern mit bis zu 50 Teilnehmenden durchzuführen.

Nach der Berliner SARS-Co-V2-Eindämmungsverordnung vom 22. März ist der Besuch von Kirchen, Moscheen, Synagogen und Häusern anderer Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften derzeit nur zur individuellen stillen Einkehr erlaubt. Nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts führt diese Regelung nicht zu einer unverhältnismäßigen Einschränkung der Religionsfreiheit. Wie das Verwaltungsgericht zuvor beanstandungsfrei dargelegt habe, würden Gottesdienste die erhebliche Gefahr weiterer Infektionen bergen. Die Grundrechtseingriffe seien zum Schutz der hochrangigen Verfassungsgüter des Lebens und der Gesundheit gerechtfertigt. Dabei sei auch zu berücksichtigen, dass die Religionsausübung nur teilweise eingeschränkt werde und die Einschränkungen einen engen Geltungszeitraum hätten.

Der katholische "Freundeskreis St. Philipp Neri" wollte erreichen, dass trotz Corona-Krise öffentliche Gottesdienste mit bis zu 50 Teilnehmern abgehalten werden dürfen, soweit zwischen den Teilnehmern Mindestabstände von 1,50 Metern eingehalten und Listen ihrer Kontaktdaten geführt werden.