Pflegebevollmächtigter: Angehörige müssen Sterbende begleiten dürfen

Pflegebevollmächtigter: Angehörige müssen Sterbende begleiten dürfen

Frankfurt a.M. (epd). Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, hat gefordert, dass Angehörige auch in der Corona-Krise sterbende Pflegebedürftige begleiten dürfen. "Es muss doch möglich sein, dass Familienmitglieder die Hand ihres sterbenden Vaters halten können, und wenn sie dabei Handschuhe tragen", sagte Westerfellhaus der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Dienstag). Damit werde mehr erreicht "als wenn man pauschale Besuchsverbote ausspricht und die Betroffenen allein lässt".

Er plädierte für einheitliche Regeln, wie weit das Besuchsverbot reichen solle. "In jedem Bundesland, in jeder Kommune läuft das anders", kritisierte der Pflegebevollmächtigte. In diesem Punkt sei die Menschenwürde berührt. "Wenn sterbende Pflegebedürftige es wollen, dass Angehörige da sein können, dann muss man das möglich machen", verlangte Westerfellhaus.

Mit Blick auf Todesfälle nach Corona-Infektionen in Pflegeheimen betonte er, er sei sicher, dass die Verantwortlichen in den Heimen und der ambulanten Pflege alles dafür täten, die Pflegebedürftigen zu schützen. Dafür sei aber auch ausreichend Schutzmaterial nötig. Es dürfe bei der Verteilung "keine Unterschiede geben zwischen den Menschen in den Krankenhäusern, in den ambulanten Pflegediensten, den Heimen und den Reha-Einrichtungen", mahnte Westerfellhaus.