Richter: Sondervorschriften in Corona-Zeiten müssen Ausnahmen bleiben

Richter: Sondervorschriften in Corona-Zeiten müssen Ausnahmen bleiben

Berlin (epd). Der Deutsche Richterbund warnt davor, Ausnahmeregelungen zur Corona-Krise auf Dauer beizubehalten. Es müsse sichergestellt werden, dass Ausnahmevorschriften nicht schleichend zur Normalität werden, sagte Richterbund-Geschäftsführer Sven Rebehn den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Mittwoch). "Wichtig ist, dass alle Sonderregeln anlässlich der Corona-Krise nur befristet gelten und ein Enddatum haben", erklärte Rebehn.

Die Bundesregierung hat nach Einschätzung Rebehns "bisher zielgenau und mit Augenmaß" auf die Pandemie reagiert. Dass Strafprozesse zum Schutz vor Infektionen länger unterbrochen werden dürften, sei dringend nötig, damit Verfahren nicht wegen überschrittener Fristen reihenweise platzten. "Die Strafgerichte brauchen vorübergehend flexiblere Vorschriften, um sich im Notbetrieb auf Haftsachen und andere Eilfälle konzentrieren zu können."