Grüne: Rückholquoten beim Unterhaltsvorschuss zu niedrig

Grüne: Rückholquoten beim Unterhaltsvorschuss zu niedrig

Berlin (epd). Bund und Länder tun nach Ansicht der Grünen nicht genug, um die Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss zu verringern. Die Haushaltspolitikerin der Bundestagsfraktion, Ekin Deligöz, sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), die Rückholquote sei enttäuschend. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) werde noch im März dem Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages zu möglichen Verbesserungen Bericht erstatten müssen, erklärte Deligöz. Der Bundesrechnungshof beklage das Problem schon lange. Die Rückgriffsmaßnahmen müssten intensiviert werden, forderte Deligöz.

Unterhaltsvorschuss bekommen Alleinerziehende, deren Ex-Partner nicht für die gemeinsamen Kinder zahlen. Die Behörden müssen aber versuchen, den Vorschuss bei den säumigen Zahlern wieder einzutreiben. Die Einnahmen aus diesem Rückgriff sind seit 2015 im Verhältnis zu den Ausgaben deutlich gesunken. Das spiegelt sich in der sogenannten Rückgriffsquote, die 2016 bei 23 Prozent, 2019 aber nur noch bei 17 Prozent lag. Im Jahr 2018, nach der Reform des Unterhaltsvorschusses, war sie auf 13 Prozent gesunken.

Seit der Reform 2017 erhalten Alleinerziehende den Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Geburtstag des Kindes. Vorher gab es die Leistung nur bis zum zwölften Lebensjahr. Die Ausgaben sind 2018 um rund eine Milliarde Euro gegenüber 2017 gestiegen. Zu Beginn dieses Jahres war der Vorschuss, der je nach Alter des Kindes zwischen 150 und 272 Euro liegt, um bis zu 21 Euro pro Monat erhöht worden. Der Bund trägt 40 Prozent der Ausgaben, die Bundesländer übernehmen 60 Prozent.

Die Erfolge der Länder, einen Teil des Unterhaltsvorschusses wieder einzutreiben, sind sehr unterschiedlich. Während Bayern und Baden-Württemberg etwa ein Viertel der Ausgaben zurückholen, sind es in den Stadtstaaten Hamburg und Bremen weniger als zehn Prozent.