Kabinett beschließt Regeln für ambulant betreute Beatmungspatienten

Kabinett beschließt Regeln für ambulant betreute Beatmungspatienten
Das lange umstrittene Gesetz zur Stärkung der ambulanten Versorgung von Beatmungspatienten ist auf dem Weg in den Bundestag. Die Koalition versichert, die Rechte der Betroffenen auf eine freie Wahl ihres Wohnorts würden nicht eingeschränkt.

Berlin (epd). Das Bundeskabinett hat am Mittwoch Änderungen für Intensivpflege-Patienten auf den Weg gebracht. Es billigte einen Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der zum Ziel hat, die ambulante Versorgung von Beatmungspatienten zu verbessern und stärker zu kontrollieren. Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, äußerte sich skeptisch, ob die freie Wahl des Wohnorts gewährleistet bleibt.

Die hohen Vergütungen von bis zu 25.000 Euro im Monat für eine ambulante Rund-um-die Uhr-Betreuung von Beatmungspatienten hatten betrügerische Pflegedienste angelockt. Mit dem Gesetz werden die Anforderungen an Ärzte und Pflegedienste erhöht. Die Prüfer der Krankenkassen sollen die Versorgung zu Hause oder in einer Pflege-Wohngemeinschaft künftig jährlich kontrollieren.

Zugleich sollen Intensivpflege-Patienten, die im Pflegeheim leben, finanziell entlastet werden, indem ihr Eigenanteil für die Heimkosten deutlich gesenkt wird. Krankenhäuser werden angehalten, vor der Entlassung eines Patienten zu prüfen, ob eine Entwöhnung von der Beatmung möglich ist.

Spahn erklärte, die Versorgung von Intensiv-Pflegebedürftigen solle dort erfolgen, wo sie am besten geleistet werden könne. Sie dürfe keine Frage des Geldbeutels sein, und es dürfe auch niemand wegen falscher finanzieller Anreize länger künstlich beatmet werden als unbedingt nötig.

Der Minister hatte nach heftigen Protesten unter anderem von Behindertenverbänden den bereits vor Monaten vorgelegten Gesetzentwurf entschärft. Der Widerstand hatte sich daran entzündet, dass Beatmungspatienten ursprünglich nur noch ausnahmsweise in der eigenen Wohnung versorgt werden sollten.

Der Behindertenbeauftragte Dusel sieht weiterhin Kritikpunkte. Er sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Berlin, es sei immer noch nicht ausgeschlossen, dass ein Beatmungspatient gegen seinen Willen seine Wohnung verlassen müsse. "Die grundsätzlichen Ziele des Gesetzes teile ich, kann aber die Befürchtungen der Betroffenen gut nachvollziehen", sagte Dusel und forderte eine Klarstellung. Sonst würde erst die Umsetzung zeigen, ob das Gesetz im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention stehe.

Demgegenüber erklärte die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Bärbel Bas, außerklinische Intensivpflege-Patienten könnten auch in Zukunft selbst entscheiden, wo sie leben möchten. Die Wahlfreiheit dürfe nicht eingeschränkt werden. Dafür habe sich ihre Fraktion eingesetzt.

Das Gesetz, das noch vom Bundestag beschlossen werden muss, sieht neben den Änderungen für die außerklinische Intensivpflege auch vor, Patienten den Zugang zu medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen zu erleichtern, insbesondere älteren Menschen.