Institutsmitarbeiter klagen gegen Gewahrsam wegen Protestaktionen

Institutsmitarbeiter klagen gegen Gewahrsam wegen Protestaktionen

Münster, Datteln (epd). Mitarbeiter des Instituts für Theologie und Politik in Münster wollen wegen polizeilicher Ingewahrmaßnahme Klage einreichen. Die Klage richtet sich gegen eine Polizeimaßnahme im Zusammenhang einer Protestaktion Anfang Februar gegen das Kohlekraftwerk Datteln 4, wie die Institutsmitarbeiter Julia Lis und Benedikt Kern am Dienstag in Münster erklärten. Auch ein weiterer ehrenamtlicher Unterstützer will den Gerichtsweg beschreiten.

Sie seien als wissenschaftliche Beobachter eines Instituts eingeladen worden, das an der Schnittstelle zwischen Kirche und sozialen Bewegungen angesiedelt sei, erklärten die Institutsmitarbeiter. Die Beschlagnahmung ihres Autos durch die Polizei am Abend vor Protesten gegen die Inbetriebnahme des Steinkohlekraftwerks Datteln 4 sowie ihre Gewahrsmaßnahme in einer Polizeistelle sei ohne konkreten Tatvorwurf erfolgt. Von den Aktivitäten, die für den nächsten Tag geplant waren, hätten sie nichts gewusst.

Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler, der die drei Betroffenen vertritt, erklärte, es habe nichts gegen die Institutsmitarbeiter vorgelegen, was diese Maßnahme gerechtfertigt hätte. "Freiheitsentziehung ist eine der schärfsten Maßnahmen, die es überhaupt gibt", kritisierte der Anwalt. Die Rechtswidrigkeit der Ingewahrmaßnahme soll jetzt vom Amtsgericht Recklinghausen festgestellt werden, ein entsprechender Antrag sei gestellt. Zudem werde gegen deren Ausführung vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen geklagt.