Haftstrafen in Mauretanien wegen "unsittlichen Verhaltens"

Haftstrafen in Mauretanien wegen "unsittlichen Verhaltens"

Frankfurt a.M., Nouakchott (epd). In Mauretanien sind nach Angaben von Menschenrechtlern acht Männer wegen "unsittlichen Verhaltens" und "Anstachelung zu Ausschweifungen" zu jeweils zwei Jahren Haft verurteilt worden. Auf einem Video sei zu sehen gewesen, dass die Angeklagten an einer Geburtstagsfeier in einem Restaurant teilgenommen hätten, erklärte die Organisation "Human Rights Watch" am Freitag in New York. Laut Polizeibericht sollen die acht Männer gestanden haben, homosexuell zu sein.

Die Polizei habe sogar eingeräumt, dass es sich nicht um eine gleichgeschlechtliche Hochzeit gehandelt habe, wie in den sozialen Medien zuvor behauptet worden sei. Dennoch warfen die Beamten den Männern vor, Frauen "nachgeahmt" und die öffentliche Moral verletzt zu haben. Mauretanien ist ein islamisches Land, das gleichgeschlechtlichen Sex zwischen Muslimen verbietet. Männern droht bei homosexuellen Handlungen sogar die Todesstrafe.

"Mauretaniens Behörden haben kein Recht, jemanden wegen der Teilnahme an einer friedlichen Geburtstagsfeier ins Gefängnis zu schicken", kritisierte Graeme Reid von "Human Rights Watch" die Urteile vom 30. Januar. Er forderte die Freilassung der Inhaftieren. Eine Frau, die ebenfalls auf der Party war, erhielt den Angaben zufolge eine Bewährungsstrafe von einem Jahr. Der Besitzer des Restaurants wurde freigesprochen.  

Der Anwalt der acht verurteilten Männer kritisierte, dass bei den Verhören kein Rechtsbeistand zugelassen worden sei. Im Prozess hätten seine Mandaten Behauptungen über ihre sexuelle Orientierung zurückgewiesen und sich nicht schuldig bekannt. Nach dem Informationsstand von "Human Rights Watch" ist die Vollstreckung der Todesstrafe in Mauretanien de facto ausgesetzt. Auch wurde in dem nordwestafrikanischen Land in den letzten Jahren kein Todesurteil wegen Homosexualität bekannt.