Missbrauchsopfer im Erzbistum Freiburg erhalten monatliche Leistungen

Missbrauchsopfer im Erzbistum Freiburg erhalten monatliche Leistungen

Freiburg (epd). Das Erzbistum Freiburg hat nach eigenen Angaben als erstes deutsches Bistum ein Konzept für regelmäßige Unterstützungsleistungen für Betroffene von sexuellem Missbrauch eingeführt. Menschen, die im Zuständigkeitsbereich der Erzdiözese sexuellen Missbrauch erlitten haben, können nach dem Grad ihrer Bedürftigkeit eine monatliche finanzielle Unterstützung erhalten, wie das Erzbistum am Mittwoch mitteilte. Demnach können anerkannte Opfer bis zu 800 Euro monatlich erhalten. Zunächst gelte die Leistung für jeweils ein Jahr und könne dann verlängert werden, teilte ein Sprecher dem Evangelischer Pressedienst (epd) mit.

Dieses Freiburger Modell trage der Tatsache Rechnung, dass die Erfahrungen von Missbrauch für Betroffene berufliche und gesundheitliche Langzeitfolgen mit sich bringen könnten, hieß es. Die Einführung solcher Leistungen ist nach den Worten des Freiburger Erzbischofs Stephan Burger "eine direkte Konsequenz aus den Gesprächen mit den Betroffenen und der Konfrontation mit den realen Folgen von Missbrauch". Burger hatte die Neuregelung rückwirkend zum 1. Januar in Kraft gesetzt.

Während sich die Höhe der Anerkennungszahlungen unter anderem an der jeweiligen Schwere des Missbrauchs bemesse, orientiere sich die Höhe der monatlichen Leistungen allein am Grad der Bedürftigkeit der Betroffenen, heißt es in der Mitteilung. Die Leistungen sollen nicht aus Kirchensteuermitteln finanziert werden.

Die Mitteilung über die Unterstützungsleistung erfolge über eine eigens dafür eingerichtete Unabhängige Stelle für Unterstützung. Bei Nachfragen könnten sich Betroffene jederzeit an diese Stelle wenden. Die Unterstützungsleistungen stünden sowohl Menschen offen, die in der Vergangenheit bereits eine materielle Leistung zur Anerkennung erlittenen Leids erhalten haben, als auch denjenigen, die sich zum ersten Mal an die Missbrauchsbeauftragten der Erzdiözese wenden und nach dem Anerkennungsverfahren zusätzlich die monatliche Unterstützung beantragen wollen.

Die katholische Deutsche Bischofskonferenz berät derzeit über eine Neuregelung des Systems zur Anerkennung erlittenen Leids. Betroffenenvertreter haben zwei Modelle für mögliche Entschädigungsleistungen vorgeschlagen. Ein Modell sieht pauschale Zahlungen für Missbrauchsopfer in Höhe von 300.000 Euro vor, ein zweites individuelle Zahlungen zwischen 40.000 und 400.000 Euro im Einzelfall.