Opferanwältin will Högel-Vorgesetzte vor Gericht sehen

Opferanwältin will Högel-Vorgesetzte vor Gericht sehen

Bremen, Oldenburg (epd). Die Opferanwältin im Högel-Prozess, Gaby Lübben (42), will die Vorgesetzten des verurteilten 85-fachen Patientenmörders Niels Högel vor Gericht sehen. Sollte das Landgericht Oldenburg wie angekündigt die Anklage wegen Totschlags durch Unterlassen tatsächlich nicht zulassen, werde sie das vermutlich nicht einfach hinnehmen, sagte Lübben dem Bremer "Weser-Kurier" (Samstag): "Natürlich kann es sein, dass wir gegen die Entscheidung vorgehen." Sie wolle aber zunächst die endgültige Entscheidung des Gerichts abwarten.

Ein Justizsprecher hatte Mitte Dezember mitgeteilt, nach einer ersten rechtlichen Bewertung werde die Anklage gegen fünf Vorgesetzte Högels allenfalls teilweise zugelassen. Die Staatsanwaltschaft wirft den Verantwortlichen vor, den Krankenpfleger Högel trotz eines Verdachts nicht gestoppt zu haben, weil sie um den Ruf ihrer Abteilung und ihres Klinikums besorgt waren. Die Vorwürfe richten sich gegen den früheren Geschäftsführer des Klinikums Oldenburg, die damaligen Chefärzte der kardiologischen Intensivstation und der Anästhesiestation sowie den Pflegedienstleiter der Intensivstation und die Pflegedirektorin.

Lübben sagte, die Nachricht von der möglichen Nichtzulassung der Anklage habe sie geschockt: "Das war ein Schlag, der völlig überraschend kam." Sie habe dann dem Landgericht aber ihre Einschätzung mitgeteilt. Auch die Tatsache, dass Högel in Revision gegen seine Verurteilung zu lebenslanger Haft gegangen sei, habe sie geärgert und wütend gemacht, sagte die Delmenhorster Anwältin. "Ich habe mich gefragt, warum er die Angehörigen nicht einfach zur Ruhe kommen lassen kann, auch wenn ihm das Revisionsrecht zusteht."

Der ehemalige Krankenpfleger Högel wurde am 6. Juni 2019 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Nach Überzeugung des Oldenburger Landgerichts hat er zwischen 2000 und 2005 aus Geltungssucht 85 Menschen in den Kliniken Oldenburg und Delmenhorst mit Medikamenten vergiftet und anschließend vergeblich versucht, sie zu reanimieren (Az.: 5 Ks 800 Js 54254/17 (1/18)). Wegen sechs weiterer Taten war er früher verurteilt worden.