Franziskus schafft päpstliches Geheimnis bei Kindesmissbrauch ab

Franziskus schafft päpstliches Geheimnis bei Kindesmissbrauch ab

Rom (epd). Papst Franziskus hat die Regeln im Umgang mit sexuellem Missbrauch von Priestern an Minderjährigen verschärft. Vatikanangaben vom Dienstag zufolge schaffte er das sogenannte "päpstliche Geheimnis" bei Kindesmissbrauch ab. Überdies hob er die Altersgrenze der Opfer, bei der Darstellungen als Kinderpornografie gelten, auf 18 Jahre an. Bislang lag diese bei 14. Jahren.

Der Papst kam mit den Neuerungen Forderungen entgegen, die im vergangenen Februar beim Gipfeltreffen im Vatikan über Missbrauch in der Kirche gestellt worden waren. In diesem Zusammenhang ordnete er auch an, dass künftig Laien bei kirchlichen Missbrauchsprozessen als Anwälte auftreten können, sofern sie Kirchenrecht studiert haben. Bislang durften nur Priester mit einem entsprechenden Abschluss diese Aufgabe übernehmen. Die Behandlung dieser als "graviora delicta", als besonders schwerwiegend angesehene Vergehen von Priestern, ist der vatikanischen Glaubenskongregation vorbehalten.

Das sogenannte päpstliche Geheimnis gilt künftig nicht mehr bei Fällen von Gewalt, sexuellen Handlungen und Vorstufen dazu, die unter Androhung oder Missbrauch von Autorität an Minderjährigen oder Schutzbedürftigen Personen begangen wurden. Überdies betrifft die Maßnahme Kinderpornografie sowie Fälle von mangelnder Ahndung und Vertuschung von Missbrauch durch Bischöfe und Generalobere von Orden.

Informationen aus Missbrauchsfällen würden weiterhin so behandelt, dass "der gute Ruf, das Ansehen und die Privatsphäre" der Beteiligten gewahrt bleibe, wie das Kirchenrecht das vorsehe, heißt es in der Verfügung. Das Amtsgeheimnis entbinde nicht von der Einhaltung staatlicher Gesetze wie etwa der Meldepflicht von Missbrauchsfällen. Darüber hinaus können Informanten, Opfer und Zeugen bei kirchlichen Verfahren in Zukunft "nicht verpflichtet werden, zu den Fakten zu schweigen".