Bundestag beschließt Beitragsentlastungen für Betriebsrentner

Bundestag beschließt Beitragsentlastungen für Betriebsrentner
Seit Jahren sorgen hohe Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten für Ärger und Enttäuschung bei den Beziehern. Die Abzüge drohen die Betriebsrenten unattraktiv zu machen. Die Koalition mildert die Regelungen nun ab, sogar die Linke stimmt zu.

Berlin (epd). Ab dem nächsten Jahr sollen die Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten sinken. Der Bundestag beschloss am Donnerstag in Berlin mit den Stimmen der Regierungskoalition und der Linken einen Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), mit dem ein Freibetrag eingeführt wird. FDP, AfD und die Grünen enthielten sich der Stimme.

Spahn sagte, insgesamt würden 60 Prozent der Betriebsrentner entlastet. Für etwa ein Drittel halbierten sich die Krankenkassenbeiträge. Bezieher höherer Renten zahlten etwa 300 Euro im Jahr weniger. Auf kleine Betriebsrenten entfalle weiterhin kein Beitrag, sagte Spahn.

Die sogenannte Doppelverbeitragung sorgte seit Jahren für Unmut, weil die Betriebsrenten schlechter gestellt sind als die gesetzlichen Renten. Für die Altersrente fällt normalerweise nur der halbe Krankenkassenbeitrag an. Die andere Hälfte übernimmt die Rentenversicherung. Hinzu kommt, dass ein Teil der Betriebsrenten aus Einkommen angespart worden sind, auf die ebenfalls schon Beiträge für die Krankenversicherung gezahlt wurden.

Union und SPD hatten sich im Rahmen des Grundrenten-Kompromisses auf die nun beschlossenen Änderungen verständigt. Sie würden nun zügig umgesetzt, erklärte Spahn. Damit werde das Vertrauen in die betriebliche Altersvorsorge wieder gestärkt. Die Doppelverbeitragung habe für "viel Wut, viel Frust und viel Vertrauensverlust" gesorgt, sagte Spahn. Das hätten alle Abgeordneten in ihren Wahlkreisen zu spüren bekommen.

Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Sabine Dittmar, erklärte, die Entlastung werde automatisch erfolgen. Es könne aber sein, dass es in den ersten Monaten zu Verzögerungen bei der Umsetzung komme. Zu viel gezahlte Beiträge würden rückerstattet, ohne dass dafür ein Antrag gestellt werden müsse, sagte Dittmar.

Von Januar 2020 an soll künftig für Betriebsrenten ein Freibetrag von 159,25 Euro gelten, bis zu dem gar keine Krankenkassenbeiträge fällig werden. Für den darüber hinausgehenden Rentenanteil wird der volle Krankenkassenbeitrag fällig. Im Bundesdurchschnitt sind das gegenwärtig 15,5 Prozent des Einkommens.

Bisher gilt nur eine Freigrenze von 155,75 Euro, bis zu der keine Beiträge anfallen. Darüber wird auf die gesamte Betriebsrente aber der volle Krankenkassenbeitrag fällig. Betriebsrentner mit mehr als 155,75 Euro und bis zu 320 Euro Rente im Monat profitieren daher von den Änderungen am stärksten.

Den Krankenkassen entgehen dem Gesetz zufolge etwa 1,2 Milliarden Euro Einnahmen pro Jahr, die anfangs teilweise und später vollständig von der Allgemeinheit der Beitragszahler aufgebracht werden müssen.

Alle Fraktionen begrüßten die Entlastung der Betriebsrentner. Die Opposition kritisierte aber, sie erfolge nicht konsequent und gehe nicht weit genug. Dennoch stimmte die Linksfraktion dem Gesetz zu. Sie hatte selbst mehrfach Anträge zur Abschaffung der Doppelverbeitragung gestellt. Rund 25 Euro mehr im Monat für Betriebsrentner seien immerhin ein erster Schritt, erklärte der rentenpolitische Sprecher der Fraktion, Matthias W. Birkwald.

Die FDP kritisierte, es würden weiter diejenigen mit höheren Betriebsrenten benachteiligt. Die Grünen bemängelten, die Entlastung der Betriebsrentner schaffe neue Ungerechtigkeiten, weil sie auch von Arbeitnehmern mitfinanziert werden müsse, die selbst keine Betriebsrenten haben. Die AfD verlangte einen höheren Freibetrag, der auch für die Beiträge zur Pflegeversicherung gelten müsse.