Pflegemindestlohn steigt nach dem Jahreswechsel

Pflegemindestlohn steigt nach dem Jahreswechsel

Berlin (epd). Der Mindestlohn in der Altenpflege steigt ab Januar 2020 um 30 Cent pro Stunde. Er liegt dann in Westdeutschland bei 11,35 Euro, im Osten bei 10,85 Euro pro Stunde, wie der Arbeitgeberverband Pflege am Dienstag in Berlin mitteilte. Die Erhöhung gelte jedoch nur vom 1. Januar bis zum 30. April 2020. Danach solle eine Anschlussregelung gelten, die von der Pflegemindestlohnkommission noch erarbeitet werde.

Die künftige Regelung geht auf einen Beschluss der Mindestlohnkommission bereits im Jahr 2017 zurück. Der Mindestlohn gilt auch für Alltagsbegleiterinnen und -begleiter, Betreuungskräfte, Assistenz- oder Präsenzkräfte, wenn sie mindestens in 25 Prozent ihrer vereinbarten Arbeitszeit mit Pflegeaufgaben befasst sind.

Der Arbeitgeberverband betonte, dass der Mindestlohn für Pflegekräfte auch künftig deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn liege, der ebenfalls zum 1. Januar auf 9,35 Euro ansteigen wird. Der Mindestlohn sei eine Untergrenze der Bezahlung von ungelernten Hilfskräften, die nicht unterschritten werden dürfe, sagte Vizepräsident Friedhelm Fiedler: "Die examinierten Pflegefachkräfte, die in einem absolut zukunftssicheren und zukunftsfesten Beruf arbeiten, verdienen deutlich mehr."