Landgericht verhandelt Fall Hänel am 12. Dezember

Landgericht verhandelt Fall Hänel am 12. Dezember

Gießen (epd). Das Landgericht Gießen verhandelt am 12. Dezember ein weiteres Mal den Fall der Gießener Ärztin Kristina Hänel wegen verbotener Werbung für Schwangerschaftsabbrüche. Die erneute Verhandlung sei erforderlich, da das Oberlandesgericht Frankfurt am Main das Urteil des Landgerichts Gießen aufgehoben hatte, teilte das Landgericht am Dienstag mit. (AZ. 4 Ns - 406 Js 15031/15)

Die Allgemeinmedizinerin Hänel war im November 2017 vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil sie auf der Internetseite ihrer Praxis über Schwangerschaftsabbrüche informierte. Das Urteil löste eine bundesweite Debatte über den Strafrechtsparagrafen 219a aus.

Das Landgericht Gießen verwarf Hänels Berufung gegen das Urteil. Die Gießener Allgemeinärztin legte daraufhin Revision beim Oberlandesgericht (OLG) ein.

Das OLG verwies im Juli dieses Jahres die Auseinandersetzung um den 219a an das Landgericht zurück. Denn mittlerweile hatte der Bundestag einen Kompromiss zum umstrittenen Werbeverbot für Abtreibungen beschlossen: Ärzten ist es demnach künftig erlaubt, darüber zu informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Für weitere Informationen, etwa über Methoden, müssen sie aber an dafür befugte Stellen verweisen.

Diese neue Fassung des Paragrafen 219a gelte seit Ende März, sagte eine Sprecherin des OLG im Juli dem Evangelischen Pressdienst (epd). Das Landgericht Gießen habe in seinem Urteil die neue Fassung nicht anwenden können, weil sie damals noch nicht galt. Deshalb müsse es erneut entscheiden.

Er gehe davon aus, dass das Verfahren am 12. Dezember abgeschlossen werde, sagte ein Sprecher des Landgerichts epd. Zuständig sei die 4. Strafkammer.