Erwachsene Kinder pflegebedürftiger Eltern werden entlastet

Erwachsene Kinder pflegebedürftiger Eltern werden entlastet

Berlin (epd). Erwachsene Kinder von pflegebedürftigen Eltern sollen finanziell entlastet werden. Der Bundestag beschloss am Donnerstagabend in Berlin mit den Stimmen von Union und SPD sowie der Grünen das Angehörigen-Entlastungsgesetz von Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD). Danach müssen die Kinder künftig erst ab einem Bruttojahreseinkommen von 100.000 Euro für die Heimkosten der Eltern aufkommen, wenn deren eigene Einkünfte nicht reichen. Bisher müssen die Kinder auch bei geringeren Einkommen einen Teil der Hilfe zur Pflege für ihre Eltern ans Sozialamt zurückzahlen.

Auch die Eltern von volljährigen Kindern mit einer Behinderung werden von monatlichen Kostenbeiträgen für Sozialleistungen entlastet, wenn sie weniger als 100.000 Euro verdienen. Außerdem wird ein Budget für Ausbildungen für behinderte Menschen eingeführt.

Union und SPD hatten die Entlastung der Angehörigen im Koalitionsvertrag vereinbart. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Die Kommunen hatten sich kritisch geäußert, weil laut Gesetz Länder und Kommunen die Mehrkosten von schätzungsweise rund 300 Millionen Euro pro Jahr tragen müssen.