Spurensicherung nach Vergewaltigung soll Kassenleistung werden

Spurensicherung nach Vergewaltigung soll Kassenleistung werden

Berlin (epd). Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) plant eine Änderung bei den Kassenleistungen, um die Strafverfolgung bei Vergewaltigungen zu erleichtern. Wie die Funke Mediengruppe (Donnerstag) berichtet, sollen die gesetzlichen Krankenkassen künftig die sogenannte vertrauliche Spurensicherung in Arztpraxen oder Kliniken erstatten, auch wenn die Betroffenen vorher nicht bei der Polizei Anzeige erstattet haben. Bislang müssten Gewaltopfer in solchen Fällen die Kosten einer vertraulichen Spurensicherung vielerorts selbst übernehmen.

Wie die Funke-Zeitungen berichten, will Spahn die neue Kassenleistung per Änderungsantrag im laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Reform des Masernschutzgesetzes beschließen lassen. Die Strafverfolgung bei sexuellem Missbrauch müsse mit aller Konsequenz erfolgen, sagte Spahn den Zeitungen. Häufig fehlten jedoch eindeutige Beweise, weil viele Opfer im ersten Moment nicht die Kraft hätten, direkt zur Polizei zu gehen, begründete der CDU-Politiker sein Vorhaben.

Die Leistungen der Krankenkassen zur vertraulichen Spurensicherung sollen laut Zeitungsbericht unter anderem die Sicherung von Spermaspuren, die Untersuchung auf K.O.-Tropfen und auf Alkoholeinfluss umfassen. Ärzte und Krankenhäuser sollen diese Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen, ohne dass die untersuchte Person von der Krankenkasse identifiziert werden kann.

Nach Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums gebe es bislang für die Spurensicherung bei sexualisierter Gewalt vor einer Strafanzeige keine einheitliche Regelung der Kostenübernahme. Einige Bundesländer finanzierten die Leistungen, darunter seien etwa Nordrhein-Westfalen, das Saarland, Rheinland-Pfalz, Hessen, Niedersachsen und Brandenburg. Werde die Spurensicherung erst nach oder gleichzeitig mit einer Strafanzeige vorgenommen, trage die Polizei die Kosten.

epd kfr